Beginn |
20.00 Uhr |
Unterbrechungen |
0 |
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Ende |
22.15 Uhr |
Mitgliederzahl |
9 |
Anwesend |
Bemerkung |
a) Stimmberechtigt | |
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Protokoll |
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b) Nicht stimmberechtigt | |
Tagesordnung |
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1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind. Nach Verlesung der Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben bzw. Ergänzungen und Dringlichkeitsanträge eingebracht. Der Tagesordnungspunkt 4 wird einstimmig auf die nächste Sitzung verschoben, da der zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladene Gast an der Teilnahme verhindert ist.
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2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.10.2009
Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.10.2009 ist allen Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt.
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3
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Einwohnerfragestunde
Entfällt, da keine Einwohnerinnen oder Einwohner erschienen sind. |
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4 | Pflege der Badestelle am Ritzerauer See
Vertagt, siehe TOP 1 |
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5 | Jahresrechnung 2008
Der Vorsitzende des Finanzausschusses informiert über die Ergebnisse der Jahresrechnung.
Die Jahresrechnung wurde vom Finanzausschuss geprüft und mit einer Beanstandung für richtig befunden. Beanstandet wurde, dass der Haushalt der Gemeinde Ritzerau mit einem Beleg der Gemeinde Walksfelde belastet wurde. Diese Fehlbuchung wird durch das Amt bereinigt
Die Jahresrechnung 2008 wird wie folgt festgestellt:
In den Soll-Ausgaben ist ein Überschuss von 14.108,67 € enthalten.
Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 459,04 € werden genehmigt.
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6 | Nachtragshaushaltsplan 2009
1.Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 18.12.2009 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert gegenüber bisher nunmehr festgesetzt EUR um EUR EUR auf EUR
die Einnahmen 5.100 EUR 248.200 EUR 243.100 EUR die Ausgaben 5.100 EUR 248.200 EUR 243.100 EUR
im Vermögenshaushalt die Einnahmen 7.400 EUR 30.300 EUR 22.900 EUR die Ausgaben 7.400 EUR 30.300 EUR 22.900 EUR
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7
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Haushaltsplan 2010 H a u s h a l t s s a t z u n g der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2010 Die Haushaltssatzung nach dem vorgelegten Entwurf wird angenommen. Hierdurch werden festgesetzt § 1 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 221.500 EUR in der Ausgabe auf 221.500 EUR 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 6.700 EUR in der Ausgabe auf 6.700 EUR festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
Investitionsmaßnahmen auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen § 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 v.H. 2. Gewerbesteuer 310 v. H. § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung und Eingang die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 erteilen kann beträgt 1.500 EUR.
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8 | Schließen eines Wegenutzungsvertrages Sachverhalt In über 800 Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein stehen die Wegenutzungsverträge Strom zur Verlängerung oder zum Neuabschluss. Ein überwiegender Teil dieser Gemeinden nimmt das Thema Strom- bzw. Energieversorgung, ausgelöst durch Bewegungen und Veränderungen im Strommarkt, aber auch aus Gründen der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum, ganz anders als noch vor 20 Jahren wahr.
In den Stadt-, Gemeinde- und Amtsverwaltungen des Landes wird daher vielfach geprüft, Wegenutzungsverträge im Rahmen eines Wettbewerbes auch mit neuen Partnern einzugehen oder im Rahmen von Gesellschafts- bzw. Beteiligungsmodellen die Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge teilweise zu kommunalisieren.
Die Ämter Sandesneben-Nusse und Berkenthin mit insgesamt 36 Gemeinden haben sich vor rund zwei Jahren auf den Weg gemacht, sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen. Nachdem das Auslaufen der alten Konzessionsverträge öffentlich bekannt gemacht wurde, haben örtliche wie überörtliche Versorgungsunternehmen die Möglichkeit erhalten, einen Wegenutzungsvertrag und / oder ein Geschäftsmodell anzubieten.
Frühzeitig wurde dann die Investitionsbank Schleswig-Holstein, später auch die Rechtsanwaltskanzlei Weißleder & Ewer aus Kiel, beauftragt, die Interessenbekundungen der Versorgungsunternehmen zu prüfen und zu bewerten.
Im Laufe dieses Jahres wurde schließlich mit Blick auf eine gebotene Rechtssicherheit die Investitionsbank im Zusammenwirken mit Weißleder & Ewer beauftragt, ein verpflichtendes formelles Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Hierzu wurde von den Beauftragten ein Leistungsverzeichnis erstellt, das in enger Abstimmung mit den Amtsverwaltungen zugrunde gelegt wurde. Dieses beinhaltet im Wesen Punkte, die die Stromversorgung, aber auch die finanziellen und haftungsrechtlichen Fragen für die Gemeinden absichert.
Das Ergebnis dieser formellen Ausschreibung wurde den Ämtern am 22.10.2009 durch Herrn Eimannsberger von der Investitionsbank Schleswig-Holstein dargestellt und erläutert. Nach rechtlicher Prüfung der vorgelegten Angebotsunterlagen wurde auf der Basis des vorgenannten Leistungsverzeichnisses eine Bewertungs-Matrix angewendet, die einem objektiven und rechtssicheren Vergleich wie auch einer Differenzierung der vorgelegten Angebote dient. Die Angebotsunterlagen und die gesamte Bewertungs-Matrix sind sehr umfangreich und können auf Wunsch nachgereicht werden. Dieser Vorlage wird das Ergebnis der Bewertungs-Matrix, das von der Investitionsbank vorgelegt wurde, beigefügt. Sie weist aus, dass die VSG-Netz GmbH das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses wird den Gemeinden das sogenannte Optionsmodell vorgeschlagen. Dieses sieht im ersten Schritt den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages zwischen den Gemeinden und der VSG-Netz GmbH vor. Erst in einem zweiten Schritt ist eine Entscheidung der Gemeinde erforderlich, sich an der Regio-Netz GmbH & Co. KG zu beteiligen, nämlich erst dann, wenn das Netz von der E.ON Hanse AG erworben wurde. Insofern wären Kaufpreisrisiken, sofern sie aus Sicht der Gemeinden bestehen sollten, vollständig eliminiert.
Folgende Schritte sind nunmehr erforderlich:
Die vorstehenden Schritte lassen sich in der anliegenden Grafik nachvollziehen.
Zu 1.: Abschluss Wegenutzungsvertrag: Der Wegenutzungsvertrag beinhaltet Vereinbarungen zu Endschaftsbestimmungen einschließlich Kaufpreis, Konzessionsabgabe und Kommunalrabatt, Folgepflichten und Folgekosten, Vertragslaufzeit, Beseitigung von Anlagen, Zusatzleistungen, Auskunftsansprüchen, Rechtsnachfolge, regionaler Präsenz sowie störungsfreiem Netzbetrieb. Der Vertrag ist hier als Anlage beigefügt.
Zu 4.: Beteiligung der Gemeinden an der Regio-Netz GmbH & Co. KG (Beteiligung) Die Beteiligung der Gemeinden soll unter folgenden Prämissen erfolgen: – Kommunale Partnerschaft der Gemeinden gleichberechtigt mit der VSG – Keine finanzielle Mittel durch die Gemeinden beim Netzerwerb. – Mehrheit der Anteile an der Netzeigentumsgesellschaft können von den Gemeinden gehalten werden (die Anteile an der Regio-Netz GmbH & Co. KG – Netzeigentümer – werden den Gemeinden mehrheitlich insgesamt bis zu 60 % angeboten). – Kein operativer Netzbetrieb respektive Betreiberrisiken bei den Gemeinden (aufgrund sehr umfangreicher gesetzlicher Rahmenbedingungen, Bundesnetzagentur etc.). – Verpachtung der Netzanlagen von der Regio-Netz GmbH & Co. KG an die VSG-Netz GmbH; damit wäre VSG-Netz GmbH Netzbetreiber. – Beschränkung des Risikos für die Gemeinden durch Rechtsform (KG-Modell).
Der Wegenutzungsvertrag liegt bereits im Entwurf vor. Er wird in rechtlicher Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig Holstein sowie der Rechtsanwaltskanzlei Weißleder & Ewer an einigen Stellen nachverhandelt und redaktionell überarbeitet.
Beschluss: Unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses und Wertung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein beschließt die Gemeindevertretung, das Angebot des Optionsmodells der VSG-Netz GmbH anzunehmen. Damit erfolgt zunächst nur der Beschluss über den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit der VSG-Netz GmbH. Über die gemeindliche Beteiligung in einem KG-Modell wird erst nach Erwerb des Netzes von der E.ON Hanse AG und Bekanntgabe des abschließenden Kaufpreises entschieden (Option).
Abstimmungsergebnis:
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9 | Aufgabenübertragung für die Führung der Kindertagesstätten auf das Amt
Die Gemeindevertretung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass das Amt Sandesneben-Nusse in Erfüllung der nach der Amtsordnung vorgesehenen Koordinierungsverpflichtung der Auffassung ist, dass zur dauerhaften Sicherstellung des vorhandenen bürgernahen dezentralen Angebotes aufgrund der im Bedarfsplan des Kreises Herzogtum Lauenburg vorgesehenen Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen, die Aufgaben nach dem Kindertagesstättengesetz von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt übertragen werden sollen.
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufgaben nach § 8 (Sicherstellung des Angebots), 25 (Finanzierung der Betriebskosten) und 25a (Kostenausgleich) des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (KiTaG) gemäß § 5 Amtsordnung auf das Amt Sandesneben-Nusse zu übertragen.
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10
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Vorstellung der Ritzerauer Flagge Nachdem die Gemeindevertretung den Entwurf der neuen Ritzerauer Flagge schon 5mal überarbeitet hat, wird die genehmigende Behörde die Flaggen mit den Schleswig-Holstein-Farben im Hintergrund nicht genehmigen. Der einzige Entwurf, der den Anforderungen des Landes entspricht, ist der erste Entwurf (Wappen rechteckig, ohne Hintergrund).
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Berichte aus den Ausschüssen
Abwasserausschuss: Die Oberflächenentwässerung zum Dorfteich ist defekt und soll in der nächsten Woche repariert werden.
Finanzausschuss: Siehe TOP 5 bis 7.
Kindertagesstättenbeirat: GV Büßinger berichtet über die Sitzung am 25.11.09.
Ein wesentlicher Punkt war der unter TOP 9 behandelte Sachverhalt. Aktuell bestehen Personalprobleme, die durch Eltern nur teilweise überbrückt werden können, da diese jeweils nur 2 Tage eingesetzt werden dürfen.
Der Kindertagesstätte befindet sich zurzeit in einem Qualitätsüberprüfungsverfahren.
Zurzeit bestehen erhebliche Beitragsrückstände.
Bau- und Wegeausschuss: Die bestellten Spielgeräte sind geliefert worden. Die Ortsbegehung hat stattgefunden. Die Auswertung der Ergebnisse läuft zurzeit.
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12 | Bericht des Bürgermeisters
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13 | Verschiedenes Keine Meldungen
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Bürgermeister |
Protokollführer |