Beginn |
20.00 Uhr |
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Unterbrechungen |
0 |
Ende |
21.15 Uhr |
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Mitgliederzahl |
8 |
Anwesend |
Bemerkung |
a) Stimmberechtigt | |
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fehlt entschuldigt |
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b) Nicht stimmberechtigt | |
Herr Stolzenberg | Zu TOP 7 / Protokoll |
Tagesordnung |
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1 |
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind. Die Gemeindevertretung ist mit den 7 anwesenden GV beschlussfähig. Änderungen der Tagesordnung werden nicht beantragt.
Abstimmungsergebnis:
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2 |
Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.03.2011 Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.05.2011 ist allen Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
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3
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Einwohnerfragestunde Keine Meldungen. |
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4 |
Nachrücken eines Gemeindevertreters Als einziger Nachrücker in die Gemeindevertretung wurde Norbert Liebnow angeschrieben, der ein Nachrücken in die Gemeindevertretung aber ablehnte. Die Gemeindevertretung besteht jetzt aus 8 Gemeindevertretern
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5 |
Neubesetzung der Ausschüsse
Neu zu besetzen ist das Mitglied im Abwasserausschuss und der Vorsitzende im Bau- und Wegeausschuss.
Als neues Mitglied im Abwasserausschuss wird Christian Harder vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag der Gemeinde wird im Amtsausschuss abschließend gewählt.
Beschluss: Christian Harder wird dem Amtsausschuss als neues Mitglied im Abwasserausschuss 1 des Amtes Sandesneben-Nusse vorgeschlagen.
Als neuer Vorsitzender des Bau-und Wegeausschusses wird Richard Büßinger vorgeschlagen.. Beschluss: Richard Büßinger übernimmt den Vorsitz im Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Ritzerau
Christian Harder und Richard Büßinger nehmen die Wahl an.
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6
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Nicht öffentlich – Grundstücksangelegenheiten
Öffentlicher Teil – Bekanntgabe des Beschlusses
Bürgermeister Holz ist beauftragt, die Fläche südlich des Bauplatzes in der Hermannstraße von Erhard Harder zu erwerben
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7
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B-Plan 3“ am Teich“ Herr Stolzenberg erläutert den Beschlussvorschlag zum B-Plan 3 am Teich hier: Beschluss über Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 3 abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit der Anlage „Abwägungsempfehlung“ des Planungsbüros Stolzenberg vom 30.06.2011 geprüft. Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet Südwestlich der Straße Am Teich, nördlich Lenz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden einzusehen ist, und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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8
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Erschliessungsplanung am Teich
Für die Erschließung der Flächen am Teich, B-Plan 3 haben sich zwei Planungsbüros vorgestellt und sich die Flächen angesehen. Beide Planungsbüros haben vor Ort Ihre Konzepte und Vorgehensweise vorgestellt. Das Konzept von Frau Katja Reese hat überzeugt.
Beschluss: Die Gemeinde Ritzerau beauftragt Frau Reese mit der Erschließung der Flächen des B-Plans 3 am Teich.
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9
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Finanzierung Regionalzentrum 1. Erläuterungen Zur Finanzierung des Regionalzentrum ist neben dem gewährten I-Fondsdarlehen über 3.900.000 € im Haushaltsplan 2011 eine weitere Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt in Höhe von 1.272.000 € vorgesehen; der Schuldendienst für diesen Kredit würde über die volle Laufzeit des Kredites in die Amtsumlage einfließen. In einigen Gemeinden ist als Alternative zur langfristigen Finanzierung die Möglichkeit der Gewährung eines einmaligen Investitionskostenzuschusses diskutiert worden. Bei einem Restfinanzierungsbetrag für das Regionalzentrum von 1.272.000 € beträgt der gemeindliche Anteil der Gemeinde Ritzerau auf der Basis der Finanzkraft 2011 23.659,00 €. Eine Veränderung der tatsächliche Baukosten würde diesen Betrag entsprechend verändern. Eine Überschreitung der Baukosten ist derzeit nicht erkennbar. Die Inanspruchnahme von Investitionskostenanteilen der Gemeinden zur Finanzierung des Regionalzentrums setzt voraus, dass alle Gemeinden sich zu diesem Schritt entscheiden. Im überwiegenden Teil der Gemeinden wäre eine Inanspruchnahme von Mitteln aus der Allgemeinen Rücklage möglich; in den Gemeinden, die nicht über entsprechende Rücklagenmittel verfügen, erscheint aus Sicht der Verwaltung die Inanspruchnahme von Mitteln der Abschreibungsrücklage Abwasserbeseitigung möglich. Eine Entnahme aus der Abschreibungsrücklage stellt ein Inneres Darlehn der Gemeinde dar. Formale Voraussetzung für eine Inanspruchnahme ist wie bei jeder Kreditaufnahme der Erlass einer (Nachtrags-)Haushaltssatzung. Für die Verzinsung eines Inneren Darlehens wird auf der Grundlage des derzeitigen Zinsniveaus ein Zinssatz von 2 % p. a. für angemessen gehalten. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Laufzeit eines Inneren Darlehns maximal 10 Jahre betragen; eine vorzeitige Rückzahlung ist natürlich – sobald die finanziellen Möglichkeiten einer Gemeinde dies erlauben – jederzeit möglich. Im Folgenden sind die Rücklagenbestände sowie eine Gegenüberstellung der Finanzierungsvarianten dargestellt: Ich schlage Ihnen vor, 1) dem Amt Sandesneben-Nusse zur Mitfinanzierung des Regionalzentrums einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 23.659,00 € zu gewähren und 2) diese Mittel aus der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen
2. Beschlussentwurf: Die Gemeindevertretung Ritzerau beschließt den Anteil der Gemeinde in Höhe von maximal 23.659,00 EUR in einer Summe an das Amt Sandesneben-Nusse zu zahlen. Der Betrag soll aus der Allgemeinen Rücklage entnommen werden. Sollten sich nicht alle Gemeinden des Amtes zu diesem Schritt entscheiden, findet dieser Beschluss keine Anwendung.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen |
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Berichte aus den Ausschüssen
Abwasserausschuss: Der Bürgermeisterkanal im Lenz wurde noch nicht repariert. Die Sandfangkörbe sollen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde gereinigt werden.
Finanzausschuss: Keine neuen Informationen.
Kindertagesstättenbeirat: Richard Büßinger stellt die neuen Kriterien für die Belegung der Gruppen vor.
Bau- und Wegeausschuss: Keine neuen Informationen.
Wasserverband: Keine neuen Informationen.
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Bericht des Bürgermeisters
Breitbandversorgung: Ein Flyer ist in der Gemeinde verteilt worden, in dem die Stadtwerke den Start der Arbeiten ankündigen. Es sind aber noch nicht alle Anschlüsse abschließend geplant. Der Bürgermeister ist noch in Verhandlungen.
PV-Anlage: Die PV-Anlage ist betriebsfertig – in Rekordzeit – nur der Zähler fehlt noch. Der Stichtag 30.06.2011 für die Höhe der Vergütung wurde somit eingehalten worden
Straßenbeleuchtung: Im Lenz sind zur Probe zwei Straßenleuchten mit langlebigen und energiesparenden Leuchtmitteln ausgerüstet worden. Vor Lenz 21 wurde ein Leuchtmittel mit 35W und vor Lenz 23 wurde eines mit 23W eingesetzt. Die Leuchten waren mit 125W bestückt. Um eine Beurteilung der Beleuchtung wird gebeten.
Ritzerauer See: Wieder ist von Vandalismus zu berichten. An der Toilette sind Reifenspuren zu sehen.
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Verschiedenes Keine Wortmeldungen
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Gerd Holz | Richard Büßinger |
Bürgermeister |
Protokollführer |