Beginn |
20.00 Uhr |
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Unterbrechungen |
0 |
Ende |
21.26 Uhr |
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Mitgliederzahl |
8 |
Anwesend |
Bemerkung |
a) Stimmberechtigt | |
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Fehlt entschuldigt |
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Protokoll |
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Fehlt entschuldigt |
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b) Nicht stimmberechtigt | |
Dipl. -Ing. Peter- Manfred Poos | Zu TOP 5 |
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Tagesordnung |
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Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind. Der Wehrführer Reiner Klockmann kann an dieser Sitzung nicht teilnehmen, wünscht aber ein schönes Weihnachtsfest.
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2 |
Beratung und Beschlussfassung von Tageordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Ein Antrag auf eine Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird nicht gestellt.
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3
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.09.2012 Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.09.2012 ist allen Gemeindevertretern zugegangen und wird mit einer Änderung genehmigt. Im Protokoll fehlt der Hinweis, dass zur zweiten Abstimmung ein Gemeindevertreter den Saal auf Grund § 22 GO verlassen musste.
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4
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Einwohnerfragestunde Auf die Fragen werden folgende Antworten gegeben: Es wurden keine Fragen gestellt.
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Verkehrsberuhigung in Ritzerau, Stellungnahme des Kreises
Am 11.12. gab es einen Vor-Ort-Termin in der Dorfstraße, an dem Frau Stamer vom Kreis, Herr Guesmer von der Polizei, Herr Schmahl vom Kreis und Bürgermeister Gerd Holz sich die Verkehrssituation und den Zustand der Straßen angesehen haben. Ein Umsetzen der Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, die in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung angestrebt wurden, wurde abgelehnt. Hier die Stellungnahme des Kreises:
Sehr geehrter Herr Holz, wie heute vor Ort besprochen, möchte ich die verkehrsrechtliche Bewertung der Situation in Ritzerau aus Sicht von Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger und Polizei kurz zusammenfassen. Ich darf Verkehrszeichen nur dort anordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in der StVO genannten Rechtsgüter (z.B. Sicherheit, Gesundheit etc.) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO). Die Dorfstraße ist als Kreisstraße eine Straße, die als Straße des überörtlichen Verkehrs diesem grundsätzlich auch uneingeschränkt zur Verfügung stehen soll. Vor diesem Hintergrund ist die letztmalig im Jahr 2010 ermittelte Verkehrsbelastung von 1.293 Fahrzeugen / 24 Std. glücklicherweise auch als eher gering anzusehen. Das ändert natürlich nichts daran, dass sich der Einzelne durchaus durch diesen Verkehr belästigt fühlen kann. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass Richtschnur für das Handeln von Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger und Polizei aber nicht das Empfinden des Einzelnen sein kann, sondern, dass wir die Situation möglichst objektiv anhand sachlicher Kriterien auch im Vergleich zu Situationen an anderen Straßen bewerten müssen. Zusammengefasst ergibt sich danach Folgendes: Der bauliche Zustand der K 26 erfordert zurzeit keine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Verkehrsverhältnisse auf der K 26 stellen keine außergewöhnlichen Umstände, sondern vielmehr die typische Verkehrslage auf innerörtlichen Straßen in Gemeinden dar. Die Ortstafel ist dort aufzustellen, wo auf einer der beiden Straßenseiten ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die zusammenhängende Bebauung beginnt oder endet. Der Standort ist korrekt gewählt. Eine relevante Unfallentwicklung ist glücklicherweise nicht vorhanden. Ebenso sind die Sichtverhältnisse ausreichend. Insbesondere ist die Ortstafel so rechtzeitig zu erkennen, dass die Verkehrsteilnehmer sich auf die erforderliche Reduzierung der Geschwindigkeit einstellen können. Ob sie das tatsächlich tun, ist damit natürlich noch nicht gesagt. Vor diesem Hintergrund haben wir uns so vereinbart, dass sowohl der Kreis Herzogtum Lauenburg als auch die Polizei an den Ortseingängen in Ritzerau (aus Fahrtrichtung Duvensee, Nusse und Sirksfelde) Geschwindigkeitsmessungen durchführen wird. Über das Ergebnis werde ich Sie gern informieren. Anhand der Ergebnisse kann dann eine Aussage getroffen werden, ob und in welchem Umfang weitere Überwachungen sinnvoll sind. Zur Einfahrt von einem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum verlangt die Straßenverkehrsordnung unter Beachtung der Regeln des § 1 StVO (ständige Vorsicht und Rücksicht) sowie des § 10 StVO (Einfahren vom Grundstück) vom in den öffentlichen Verkehrsraum Einfahrenden das Äußerste an Sorgfalt, so dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung aus diesem Grund nicht möglich ist. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Freundliche Grüße Tanja Stamer
Eine Möglichkeit die Geschwindigkeit zu reduzieren und den Verkehrsteilnehmern bewusst zu machen, sie fahren jetzt in eine Ortschaft hinein ist die Installation von „Eingangstoren“ an den Dorfeingängen
Beschluss: Die Möglichkeit einer Installation von „optischen Dorfeingangstoren“ zur Geschwindigkeitsreduzierung wird geprüft.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung:
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6
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Innenbereichssatzung Hohlweg, Aufteilung der Flächen Aufstellungsbeschluss Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Die Eigentümer der drei Bauplätze im Gebiet der Innenbereichssatzung 1 planen normale Wohnhäuser zu errichten und stoßen hierbei auf ein Problem mit den Flächen, die zum Bebauen in dieser Satzung eingeplant sind. Wenn ein Grundstückseigentümer von der Grundstückseinfahrt einen befestigten Weg bis zum Carport baut, dann ist bereits fast die komplette Fläche für Wege und Terrassen usw. aufgebraucht.
Aus diesem Grund muss die Innenbereichssatzung 1 geändert werden. Mit der Ausarbeitung wird das Planlabor Stolzenberg beauftragt. Die Kosten für dieses Verfahren trägt der Grundstückseigentümer.
Da die Vorlagen nicht rechtzeitig den Gemeindevertretern zugestellt werden konnten, wird es für diesen Punkt einen neuen Sitzungstermin geben.
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7
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Jahresrechnung 2011 Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung behandelt. |
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Nachtragshaushaltsplan 2012
1.Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.12.2012 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haus- haltsplanes einschl. der Nachträge erhöht um vermindert gegenüber bisher nunmehr festgesetzt EUR um EUR EUR auf EUR
die Einnahmen 11.300 EUR 260.500 EUR 271.800 EUR die Ausgaben 11.300 EUR 260.500 EUR 271.800 EUR
im Vermögenshaushalt die Einnahmen 6.500 EUR 21.400 EUR 27.900 EUR die Ausgaben 6.500 EUR 21.400 EUR 27.900 EUR
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Haushaltsplan 2013
H a u s h a l t s s a t z u n g der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 268.800 EUR in der Ausgabe auf 268.800 EUR
2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 180.200 EUR in der Ausgabe auf 180.200 EUR festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
Investitionsmaßnahmen auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v.H.
2. Gewerbesteuer 310 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung und Eingang der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.
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Berichte aus den Ausschüssen
Abwasserausschuss: Keine neuen Informationen.
Finanzausschuss: Keine neuen Informationen.
Kindertagesstättenbeirat: Die Elternbeiträge werden ab 1.1.2013 von 125 € auf 145 € pro Monat erhöht.
Bau- und Wegeausschuss: Keine neuen Informationen
Wasserverband: Keine neuen Informationen
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Bericht des Bürgermeisters Adventskaffee Am 2.Advent fand hier im Saal wieder der Adventskaffee statt. Die Gemeinde bedankt sich bei allen Helfern und Tortenspendern.
Weihnachtsmarkt Nusse 2012: Am 1. Advent hat sich Ritzerau in Nusse auf dem Weihnachtsmarkt vorgestellt. Das Ritzerauer Zelt war sehr gut besucht. Das Interesse an unseren Ständen war ebenfalls sehr gut. Die Gemeinde bedankt sich bei allen Helfern.
Buswartehäuschen Bei der Begehung am 11.12.2012 mit den Vertretern des Kreises und der Polizei gab es keine Einwände zum Aufstellungsort des Buswartehäuschens in der Dorfstraße vor Klockmann.
Straßenbau Das Bauingenieurbüro M. Schwarz hat sich unverbindlich die Straße am Buchberg Richtung Koberg angesehen. Bei dem Vor-Ort-Termin hat Herr Schwarz verschiedene Sanierungs-Möglichkeiten vorgestellt, die dort in Frage kommen könnten. In der Sitzungsvorlage ist eine Kostenschätzung beigefügt. Für Ritzerau würden Kosten in Höhe von ca. 150.000 € entstehen, zurzeit gibt es hierfür keine Fördergelder.
Fußweg Lenz – Hohlweg Die Lücke soll geschlossen werden. Der Bürgermeister wird diesbezüglich aktiv werden.
Unterstellen Rasenmäher Wenn der Rasenmähertrecker in einem anderen Gebäude untergestellt wird, muss dieses der Versicherung mitgeteilt werden, dann besteht für das Gerät ein Versicherungsschutz.
Termine Der Bürgermeister bittet wie jedes Jahr wieder um Termine, die im Ritzerauer Kalender aufgenommen werden können. Hier ist einer der ersten Termine: Am 13.04. und 14.04.2013 finden wieder Theateraufführungen hier im Saal statt.
Bilder Auf dem Weihnachtsmarkt und auf dem Adventskaffee waren die historischen Bilder auf dem Laptop eine große Attraktion. Der Bürgermeister bittet um historische Bilder mit Bezug zu Ritzerau. Diese Bilder würden dann eingescannt und anderen zugänglich gemacht.
Jugendfeuerwehr In der Jugendfeuerwehr Nusse waren in diesem Jahr 6 Jugendliche aus Ritzerau tätig. |
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Verschiedenes Keine Wortmeldungen. |
Bürgermeister |
Protokollführer |