Beginn |
20.00 Uhr |
Unterbrechungen |
0 |
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Ende |
21.55 Uhr |
Mitgliederzahl |
9 |
Anwesend |
Bemerkung |
a) Stimmberechtigt | |
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Protokoll |
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b) Nicht stimmberechtigt | |
Tagesordnung | |||||||
Der Tagesordnungspunkt 10 wird nach Maßgabe der Beschlussfassung der Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten 10. Grundstücksangelegenheiten Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit 11. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind und dass die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
Die TOP 12 und 13 sollen vor TOP 10 beraten werden. Ergebnis der Abstimmung:
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2 | Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit Bürgermeister Holz beantragt für den Tagesordnungspunkt 10 die nichtöffentliche Beratung.
Ergebnis der Abstimmung:
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3 | Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.09.2013 Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.09.2013 ist allen
Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt. Ergebnis der Abstimmung:
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4 | Jahresrechnung 2012
Der Finanzausschuss der Gemeinde Ritzerau hat die Jahresrechnung am 04.12.2013 geprüft. Erläuterungen:
1. bereinigte Soll-Einnahmen: 298.673,88 € bereinigte Soll-Ausgaben: 298.673,88 €
2. Haushaltsüberschreitungen: 570,49 €
3. a) Kasseneinnahmereste: 72,13 € b) Abgänge auf Kasseneinnahmereste a. V. 0,00 €
c) Kassenausgabereste: 0,00 €
4. Haushaltsausgabereste neu 0,00 €
5. Stand der Schulden am 31.12.2012: 0,00 € ==========
6. Stand der Rücklagen am 31.12.2012: 6.1. Allgemeine Rücklage: 193.940,43 € (darin enthalten Sollüberschuss 2011 = 7.613,73 ==========
6.2. Sonderrücklagen: 0,00 € =========
Schlußbericht des Finanzauschusses zur Jahresrechnung 2012
1. Es wurde im Rahmen des Haushaltsplanes einschließlich der Nachtragshaushalte gewirtschaftet. Die Haushaltsüberschreitungen sind begründet. Belege wurden stichprobenweise eingesehen. Der maschinelle Abschluss wird als richtig angesehen.
Beschluß:
Die Jahresrechnung 2012 wird wie folgt festgestellt:
bereinigte Soll-Einnahmen 298.673,88 € bereinigte Soll-Ausgaben 298.673,88 € Soll-Fehlbetrag 0,00 €
In den Soll-Ausgaben ist ein Überschuss von 4.535,76 € enthalten.
Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 570,49 € werden genehmigt.
Ergebnis der Abstimmung:
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5 | Nachtragshaushaltsplan 2013
1.Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.12.2013 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Mit dem 1.Nachtragshaushalt werden
und damit der Gesamtbetrag des Haus- haltsplanes einschl. der Nachträge erhöht um vermindert gegenüber bisher nunmehr festgesetzt EUR um EUR EUR auf EUR
die Einnahmen 10.400 EUR 268.800 EUR 279.200 EUR die Ausgaben 10.400 EUR 268.800 EUR 279.200 EUR
im Vermögenshaushalt die Einnahmen 32.200 EUR 180.200 EUR 148.000 EUR die Ausgaben 32.200 EUR 180.200 EUR 148.000 EUR
§ 2 Es werden festgesetzt:
tionen und Investitionsfoörderungs- maßnahmen von bisher 0€ auf 0€
ermächtigungen von bisher 9.500€ auf 9.500€
ausgewiesenen Stellen von bisher 0 Stellen auf 0 Stelle (n)
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
Grundsteuer A Gegenüber bisher 270% auf nunmehr 270%
Grundsteuer B Gegenüber bisher 270% auf nunmehr 270%
Gewerbesteuer Gegenüber bisher 310% auf nunmehr 310%
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6 | Haushaltsplan 2014H a u s h a l t s s a t z u n g
der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 286.500 EUR in der Ausgabe auf 286.500 EUR 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 257.000 EUR in der Ausgabe auf 257.000 EUR festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
Investitionsmaßnahmen auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen § 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 %. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 %. 2. Gewerbesteuer 310 %. § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung und Eingang der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.
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7 | Verkehrsberuhigung Ortseingang Richtung DuvenseeKostenschätzung für die Arbeiten an der Straße mit Bordsteinen ca. 4.500 €
Zuzüglich Anfüllarbeiten an der Hanglage 1.500 € Barken in Eigenleistung 1.000 € 4 Bäume 2.400 € Gesamtkosten ca. 10.000 €
Vor dem Hintergrund des Kostenvolumens bedarf es noch detaillierterer Planungen über den Umfang der Maßnahme. Eventuell muss sie auf das Errichten der Barken beschränkt werden.
Unter Beachtung des vom Kreis vorgegebenen Lichtraumprofils müssen die Barken auf den anliegenden Privatgrundstücken errichtet werden. Hierzu bedarf es noch Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern über eine vertragliche Regelung.
Der Punkt soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut behandelt werden. |
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8 | Stromliefervertrag Straßenbeleuchtung und FeuerwehrhausSachverhalt:
Die Gemeinden des Amtes Sandesneben-Nusse sind bemüht, ihren Energiebedarf für Strom schon sehr frühzeitig langfristig zu sichern.
Nach einer Markterkundung über die Fa. Kubus in Schwerin wurden die Kosten für eine Online-Auktion mit den Konditionen bei einer Vertragsverlängerung für die Jahre 2015 und 2016 bei der Vereinigte Stadtwerke GmbH gegenübergestellt. Dafür wurde von der Vereinigte Stadtwerke GmbH ein verbindliches Angebot eingeholt. Dies ergab nahezu identische Energiepreise bei keinen weiteren Kosten für eine Ausschreibung. Der Energiepreis für Strom würde bei Abschluss der angebotenen Konditionen sowohl für allgemeinen Strom (2,22 Eurocent/kwh) als auch für die Straßenbeleuchtung (1,74 Eurocent/kwh) sinken.
Details zum Kostenvergleich sind in dem anliegenden Vermerk und der dazugehörigen Berechnung ausgeführt. Aufgrund der Volatilität des Energiemarktes sind nur sehr kurze Bindungsfristen für derlei Konditionen möglich. Aktuell galt das Angebot bis zum 29.11.2013.
Eine Sitzung der Gemeindevertretung ist innerhalb dieser Frist nicht möglich gewesen. Die Entscheidung für eine Vertragsverlängerung wurde deshalb durch den Bürgermeister im Wege der Eilentscheidung getroffen. Ein Verstoß gegen das Vergaberecht wurde aufgrund der Einhaltung der Wertgrenzen für freihändige Vergaben durch das Amt Sandesneben-Nusse nicht gesehen.
Die Gemeindevertretung wird hiermit von der Vertragsverlängerung in Kenntnis gesetzt. Da es sich um eine vertragliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber einem Dritten handelt, kommt das Kassationsrecht nach § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) nicht zum Tragen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ritzerau erklärt ihr Einverständnis für die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Verlängerung der Stromlieferverträge mit der Vereinigte Stadtwerke GmbH.
Ergebnis der Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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9 | Einwohnerfragestunde Kann man die neue Straßenbeleuchtung auf LED umrüsten, um Strom zu sparen?
Es ist ein Austausch auf stromsparende Leuchtmittel vorgesehen. Ein kompletter Austausch der Lampenköpfe auf LED rentiert sich vor dem Hintergrund der Kosten für diese Umrüstung nicht.
Hat der Kreis die Sanierung der Dorfstraße schon abgenommen? Beim Anschluss an den Hochbord gibt es noch Lücken.
Die Abnahme hat stattgefunden. Einige Mängel sind beanstandet worden und sind noch abzustellen.
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10 | Nicht öffentlich: Grundstücksangelegenheiten | ||||||
11 | Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten BeschlüsseDie Beschlüsse zu TOP 10 werden bekanntgegeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Vertrag über Grundstücksangelegenheiten für die Errichtung eines Buswartehäuschens abschließend zu verhandeln.
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12 | Berichte aus den AusschüssenAbwasserausschuss:
Es gab Irritationen durch eine von der Amtsverwaltung ausgesprochene Kündigung. Der Vertrag mit der SAWG wird zurzeit überarbeitet, die Zusammenarbeit läuft weiter.
Finanzausschuss: Auf die TOPs 4 bis 6 wird hingewiesen.
Kindertagesstättenbeirat: Über die Sitzung am 05.11.2013 wird berichtet. Kinder aus Ritzerau sind zurzeit nicht in Duvensee angemeldet. Insgesamt stehen auf der Warteliste 5 Kinder und es werden 2 Kinder die Kindertagesstätte verlassen.
Bau- und Wegeausschuss: Die Mängelbeseitigung aus der Begehung im August hat zu Aufforderungen an die betroffenen Bürgern geführt, diese Mängel abzustellen. Wasserverband: Keine Meldungen.
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13 | Bericht des Bürgermeisters Jagdgenossenschaft Neuverpachtung.
Es wurde auf der Sitzung der Jagdgenossenschaft ein neuer Pächter gewählt. Ab 01.04.2014 ist Herr Dieter Mierendorf der neue Jagdpächter.
Feuerwehr Der Wehrführer Reiner Klockmann tritt zum 31.01.2014 aus zeitlichen Gründen von seinem Posten zurück.
Sylvester 2013 Dieses Jahr findet kein Sylvesterfest im Gemeindesaal statt. Über Sylvester 2014 wird noch nachgedacht.
Stromlieferung Straßenbeleuchtung Die Gegenüberstellung der Einsparungen durch einen gesonderten Vertrag für die Straßenbeleuchtung und den Umbaukosten der Stromversorgung ergab, dass sich dieses frühestens in 20 Jahren rentieren würde.
Gewässerunterhaltung I Bei der diesjährigen Gewässerschau wurde auch die Wasserentnahme Dorfstraße Mühlenbach begutachtet. Hier wurde bekannt gegeben, dass der Sand an der Löschwasserentnahmestelle in 2014 entfernt wird.
Gewässerunterhaltung II Bezüglich der Renaturierung Mühlenbach läuft zurzeit eine Machbarkeitsstudie, Maßnahmen würden durch die EU gefördert. Bauliche Maßnahmen für eine Löschwasserentnahmestelle Dorfstraße könnten hier mit 90% gefördert werden.
Gewässerunterhaltung III Am Einlauf des Oberflächenwassers aus dem B-Plan 3 muss noch nachgearbeitet werden.
Feuerwehr Hydrant Hof Ritzerau Der Hydrant ist wieder in Ordnung.
B-Plan 3 Das erste Grundstück ist verkauft, für die anderen laufen ein paar Anfragen.
Kreisstraßen Die Maßnahme ist fertiggestellt und abgenommen. Bei zwei Straßeneinläufen waren Beton-Ringe defekt, diese wurden sofort mit repariert.
Mischgebiet im Ortskern Bei einer Voranfrage für eine kleine Erweiterung eines Gewerbes gab es Einwände vom Kreis. Hier wird die Bebauung in Ritzerau, anders als in unserem Flächennutzungsplan, als reine Wohnbebauung angesehen. Bei einem Termin in der Kreisverwaltung wurde dieses angesprochen. Damit das Ortsbild erhalten bleibt, muss im Ortskern weiterhin auch das Betreiben oder Ansiedeln eines kleinen Gewerbes möglich sein.
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14 | VerschiedenesFür den Spielplatz soll eine Bank mit Füßen aus Eisenguss und Sitzfläche aus Lärche beschafft werden (Kosten = 395€). |
Bürgermeister |
Protokollführer |