Beginn |
20.00 Uhr |
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Unterbrechungen |
0 |
Ende |
22.00 Uhr |
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Mitgliederzahl |
9 |
Anwesend |
Bemerkung |
a) Stimmberechtigt | |
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b) Nicht stimmberechtigt | |
Tagesordnung |
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1 |
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gäste und stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind.
Nach Verlesung der Tagesordnung werden folgende Einwendungen erhoben bzw. Ergänzungen und Dringlichkeitsanträge eingebracht:
In der Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung ist ein Schreibfehler aufgetreten. Der Punkt 11 der Sitzung soll nicht „Änderung der Gemeindeordnung“ sondern „Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde“ heißen.
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2 |
Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.09.2008 Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.09.2008 ist allen Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt.
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3
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Einwohnerfragestunde Seitens der Einwohner werden keine Fragen gestellt.
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4 |
Unterstützung der First Responder Herr Jörn Knipping informiert die Gemeindevertretung über die Arbeit der First Responder und stellt einen Flyer zur Verfügung.
Die Gruppe besteht aktuell aus 6 Helfern. Die First Responder werden alarmiert, wenn die Leitstelle feststellt, dass ein Einsatz durch den Rettungsdienst nicht innerhalb von 10 Minuten sichergestellt werden kann. Der Rettungsdienst kommt immer auch noch zum Einsatz und kann sich auf Basis der Funkmeldungen der First Responder bereits auf dem Weg zum Einsatzort optimal auf die Situation einstellen.
Die First Responder treffen sich einmal im Monat ca. 3 Stunden und bilden sich fort. Außerdem fahren sie von Zeit zu Zeit auf den Rettungswagen mit, um Einsatz-Erfahrungen zu sammeln. Bei Einsätzen sollten mindestens 2 Helfer im Einsatz sein. Dies lässt sich überwiegend auch sicherstellen.
Die Finanzierung erfolgt aus Spenden und zum Teil aus Mitteln der Feuerwehr.
Die Gemeinde Ritzerau will diese Arbeit ab 2009 durch eine Spende von 300 € jährlich unterstützen.
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5 |
Jahresrechnung 2007 Der Vorsitzende des Finanzausschusses informiert über die Ergebnisse der Jahresrechnung. Die Haushaltsüberschreitungen ergeben sich insbesondere aus folgenden Positionen
Kostenbeteiligung für Kindertagesstätten: Die Jahresrechnung enthält noch unerwartete Kosten aus dem Jahr 2006.
Badeanstalt: Die Rechnung des Gemeindearbeiters Nusse wurde über 5 Jahre rückwirkend gestellt.
Straßenbauarbeiten: Die Arbeiten sind teurer geworden.
Spielgeräte Die Kosten für die Seilbahn waren nicht eingeplant
Manfred-Riesel-Haus: Die neue Decke im Manfred-Riesel-Haus war nicht eingeplant.
Die Jahresrechnung 2007 wird wie folgt festgestellt:
bereinigte Soll-Einnahmen 261.593,75 € bereinigte Soll-Ausgaben 261.593,75 € Soll-Fehlbetrag 0,00 €
In den Soll-Ausgaben ist ein Überschuss von 0,00 € enthalten.
Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 27.384,67 € werden genehmigt.
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6 |
Nachtragshaushaltsplan 2008
Der Vorsitzende des Finanzausschusses informiert über den Nachtragshaushalt.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung nach dem vorgelegten Entwurf wird angenommen.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haus- haltsplanes einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert gegenüber bisher nunmehr festgesetzt EUR um EUR EUR auf EUR
im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 24.800 EUR 214.600 EUR 239.400 EUR die Ausgaben 24.800 EUR 214.600 EUR 239.400 EUR
im Vermögenshaushalt die Einnahmen 25.800 EUR 16.500 EUR 42.300 EUR die Ausgaben 25.800 EUR 16.500 EUR 42.300 EUR
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7
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Beteiligung am Fahrradweg Kühsen – Hof Ritzerau – Nusse
Der Bürgermeister informiert über den Sachverhalt.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung ist die Strukturmaßnahme SM 19 2a – Bau eines Multifunktionsweges zwischen Nusse und Kühsen – entwickelt worden. Begonnen wurde mit der Maßnahme bereits in der Ortslage Nusse. Die Verbindung zwischen den Gemeinden soll im nächsten Jahr hergestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit, im Zuge des Baues eine Anbindung an die L 220 in Höhe Hof Ritzerau herzustellen. Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 9.000,– Euro, die von der Gemeinde Ritzerau zu tragen wären.
Ferner sind die Bürgermeister der Gemeinden Nusse und Kühsen an die Gemeinde Ritzerau herangetreten mit der Bitte, sich an den Gesamtkosten des Multifunktionsweges zu beteiligen, da auch die Gemeinde Ritzerau von dem Multifunktionsweg profitieren wird.
Der Sachverhalt wird intensiv diskutiert. Während die Anbindung an die L 220 unumstritten ist, wird die Beteiligung an den Gesamtkosten des Multifunktionsweges kritisch gesehen. Im Ergebnis der Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ritzerau beschließt
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8
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Aufwandentschädigung für den stellvertretenden Wehrführer
GV Liebnow erklärt sich für befangen und verlässt für diesen Punkt die Sitzung.
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Bisher hat der stellvertretende Wehrführer keine Vergütung erhalten, es sei denn, er hat den Wehrführer vertreten. Im Hinblick auf den Arbeitsanfall wird vorgeschlagen, dem stellvertretenden Wehrführer zukünftig eine Entschädigung zu zahlen.
Erläuterungen:
Der § 4, „Entschädigungszahlungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr“ soll im Punkt 3 an das Landesrecht Schleswig-Holstein angeglichen werden. Der Stellvertreter des Wehrführers soll die Hälfte der Entschädigung des Wehrführers erhalten, die Regelung bei Vertretung des Wehrführers soll so bestehen bleiben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Ritzerau gemäß dem vorgelegten Entwurf.
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9 |
Haushaltsplan 2009
Der Vorsitzende des Finanzausschusses informiert über den Haushaltsplanentwurf.
Besonders wird auf folgende Haushaltsansätze hingewiesen
Im Ergebnis können der Rücklage 13.600 € zugeführt werden. Die Rücklage wächst damit auf 222.020,01 €.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung nach dem vorgelegten Entwurf wird angenommen.
Hierdurch werden festgesetzt
die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes auf 248.200 EUR und die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes auf 248.200 EUR sowie die Einnahmen des Vermögenshaushaltes auf 30.300 EUR und die Ausgaben des Vermögenshaushaltes auf 30.300 EUR
Es werden festgesetzt:
Investitionsmaßnahmen auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 v.H.
2. Gewerbesteuer 310 v. H.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung und Eingang die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.
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10 |
Änderung der Hauptsatzung
Erläuterungen:
Der beiliegende Entwurf für die Hauptsatzung enthält folgende Änderungen:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Ritzerau gemäß dem vorgelegten Entwurf.
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11 |
Änderung der Geschäftsordnung Der Punkt muss auf die nächste Sitzung vertagt werden, da bei der Vorbereitung festgestellt wurde, dass es zwei voneinander abweichende Fassungen der Geschäftsordnung gibt. Insofern muss zunächst geklärt werden, welche Fassung aktuell ist und der Änderung zugrunde zu legen ist.
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12 |
Satzung Saal
Sachverhalt:
Einige Punkte in der Hausordnung und dem dazugehörigen Rückgabeprotokoll müssen an die heutige Zeit angepasst werden. Die grundsätzliche Sonderregelung, die nach dem Bau des Gemeinde- und Feuerwehrhauses beschlossen wurde, (mietfreie Nutzung für die Bürger, die beim Bau des Manfred-Riesel-Hauses Arbeitsdienste geleistet haben), dürfte sich inzwischen überwiegend erledigt haben. Genaue Aufzeichnungen hierzu gibt es leider nicht. Sollte jemand im Einzelfall darlegen, dass er seine Möglichkeit zur Nutzung der Sonderregelung noch nicht wahrgenommen hat, kann der Bürgermeister die Sonderregelung noch anwenden.
Die Frage, ob im Saal geraucht werden darf, muss bezüglich der privaten Veranstaltungen noch weiter geklärt werden. Der Punkt soll in der nächsten Gemeinderatssitzung wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ritzerau beschließt die vorliegende neue Gemeindesaal-Hausordnung, den Gemeindesaal-Mietvertrag und den grundsätzlichen Wegfall der Sonderregelungen zum 01.01.2009.
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13 |
2. Änderung des F-Planes
Die Vor-Planungen zum Flächennutzungsplan sind in Kiel und werden dort bearbeitet, bisher gab es seitens des Landes nur eine Rückfrage nach verfügbaren Flächen in der Gemeinde. Diese Anfrage wurde dahingehend bearbeitet, dass die Gemeinde selbst keinen Zugriff auf die im Rahmen des 1. Flächennutzungsplanes überplante Fläche hat.
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14 |
Berichte aus den Ausschüssen
Abwasserausschuss:
Am 06.01.2009 wird die Kläranlage in Betrieb genommen. Alle Gemeindevertreter sind herzlich eingeladen.
Die genauen Kosten für das Betreiben der gesamten Kläranlage werden zurzeit überprüft.
Finanzausschuss:
Der Bericht ist bereits in den vorherigen TOPs abgegeben worden.
Kindergartenausschuss:
Keine Neuigkeiten.
Bau- und Wegeausschuss:
Keine Neuigkeiten.
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15 |
Bericht des Bürgermeisters
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16 |
Verschiedenes
Keine Wortmeldungen. |
Bürgermeister |
Protokollführer |