Sitzung vom 18.12.2009

Beginn

20.00 Uhr

Unterbrechungen

0

Ende

22.15 Uhr

Mitgliederzahl

9

 

Anwesend

Bemerkung

a) Stimmberechtigt
  1. Bürgermeister Holz, Gerd (als Vorsitzender)
  1. GV Groth, Hermann
  1. GV Liebnow, Ute
  1. GV Strieder, Thomas
  1. GV Büßinger, Richard
  1. GV Dunst-Röper, Wolfgang
Protokoll
  1. GV Nupnau, Thorsten
  1. GV Schröfl, Michael
  1. GV Harder, Christian
b) Nicht stimmberechtigt

 

Tagesordnung
  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.10.2009
  3. Einwohnerfragestunde
  4. Pflege der Badestelle am Ritzerauer See
  5. Jahresrechnung 2008
  6. Nachtragshaushaltsplan 2009
  7. Haushaltsplan 2010
  8. Schließen eines Wegenutzungsvertrages
  9. Aufgabenübertragung für die Führung der Kindertagesstätten auf das Amt
  10. Vorstellung der Ritzerauer Flagge
  11. Berichte aus den Ausschüssen
  12. Bericht des Bürgermeisters
  13. Verschiedenes

 

1 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Mitglieder der Ge­meindevertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind.

Nach Verlesung der Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben bzw. Er­gänzungen und Dringlichkeitsanträge eingebracht.

Der Tagesordnungspunkt 4 wird einstimmig auf die nächste Sitzung verschoben, da der zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladene Gast an der Teilnahme verhindert ist.

 

2 Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.10.2009

Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.10.2009 ist allen Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt.

 

9

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

3

 

 

 

Einwohnerfragestunde

Entfällt, da keine Einwohnerinnen oder Einwohner erschienen sind.

4 Pflege der Badestelle am Ritzerauer See

Vertagt, siehe TOP 1

5 Jahresrechnung 2008

Der Vorsitzende des Finanzausschusses informiert über die Ergebnisse der Jahresrechnung.

 

Die Jahresrechnung wurde vom Finanzausschuss geprüft und mit einer Beanstandung für richtig befunden. Beanstandet wurde, dass der Haushalt der Gemeinde Ritzerau mit einem Beleg der Gemeinde Walksfelde belastet wurde. Diese Fehlbuchung wird durch das Amt bereinigt

 

Die Jahresrechnung 2008 wird wie folgt festgestellt:

 

  • bereinigte Soll-Einnahmen                                               297.729,32 €
  • bereinigte Soll-Ausgaben                                                297.729,32 €
  • Soll-Fehlbetrag                                                                           0,00 €

 

In den Soll-Ausgaben ist ein Überschuss von 14.108,67 € enthalten.

 

Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 459,04 € werden genehmigt.

 

9

Dafür

0

Dagegen

0

Stimmenthaltung

 

 

 6
Nachtragshaushaltsplan 2009

 

1.Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2009

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom  18.12.2009  folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

                                                                      und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

erhöht um       vermindert       gegenüber bisher   nunmehr festgesetzt

EUR             um EUR                  EUR                 auf  EUR

 

  1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen                                         5.100 EUR         248.200 EUR     243.100 EUR

die Ausgaben                                          5.100 EUR         248.200 EUR     243.100 EUR

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen                                         7.400 EUR           30.300 EUR       22.900 EUR

die Ausgaben                                          7.400 EUR           30.300 EUR       22.900 EUR

 

9

Dafür

0

Dagegen

0

Stimmenthaltung

 

 7

 


Haushaltsplan 2010

H a u s h a l t s s a t z u n g

der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2010

Die Haushaltssatzung nach dem vorgelegten Entwurf wird angenommen.

Hierdurch werden festgesetzt

§ 1

1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf                             221.500 EUR

                                            in der Ausgabe auf                              221.500 EUR

2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf                                    6.700 EUR

                                          in der Ausgabe auf                                    6.700 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsmaßnahmen auf                                                                  0 EUR

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                   0 EUR
  1. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                               0 EUR

4.   die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf            0 Stellen

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

a)    für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                             260 v. H.

b)    für die Grundstücke (Grundsteuer B)          260 v.H.

2.   Gewerbesteuer                                                  310 v. H.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung und Eingang die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 erteilen kann beträgt 1.500 EUR.

 

9

Dafür

0

Dagegen

0

Stimmenthaltung

 

 8
Schließen eines Wegenutzungsvertrages

Sachverhalt

In über 800 Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein stehen die Wegenutzungsverträge Strom zur Verlängerung oder zum Neuabschluss. Ein überwiegender Teil dieser Gemeinden nimmt das Thema Strom- bzw. Energieversorgung, ausgelöst durch Bewegungen und Veränderungen im Strommarkt, aber auch aus Gründen der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum, ganz anders als noch vor 20 Jahren wahr.

 

In den Stadt-, Gemeinde- und Amtsverwaltungen des Landes wird daher vielfach geprüft, Wegenutzungsverträge im Rahmen eines Wettbewerbes auch mit neuen Partnern einzugehen oder im Rahmen von Gesellschafts- bzw. Beteiligungsmodellen die Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge teilweise zu kommunalisieren.

 

Die Ämter Sandesneben-Nusse und Berkenthin mit insgesamt 36 Gemeinden haben sich vor rund zwei Jahren auf den Weg gemacht, sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen. Nachdem das Auslaufen der alten Konzessionsverträge öffentlich bekannt gemacht wurde, haben örtliche wie überörtliche Versorgungsunternehmen die Möglichkeit erhalten, einen Wegenutzungsvertrag und / oder ein Geschäftsmodell anzubieten.

 

Frühzeitig wurde dann die Investitionsbank Schleswig-Holstein, später auch die Rechtsanwaltskanzlei Weißleder & Ewer aus Kiel, beauftragt, die Interessenbekundungen der Versorgungsunternehmen zu prüfen und zu bewerten.

 

Im Laufe dieses Jahres wurde schließlich mit Blick auf eine gebotene Rechtssicherheit die Investitionsbank im Zusammenwirken mit Weißleder & Ewer beauftragt, ein verpflichtendes formelles Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Hierzu wurde von den Beauftragten ein Leistungsverzeichnis erstellt, das in enger Abstimmung mit den Amtsverwaltungen zugrunde gelegt wurde. Dieses beinhaltet im Wesen Punkte, die die Stromversorgung, aber auch die finanziellen und haftungsrechtlichen Fragen für die Gemeinden absichert.

 

Das Ergebnis dieser formellen Ausschreibung wurde den Ämtern am 22.10.2009 durch Herrn Eimannsberger von der Investitionsbank Schleswig-Holstein dargestellt und erläutert. Nach rechtlicher Prüfung der vorgelegten Angebotsunterlagen wurde auf der Basis des vorgenannten Leistungsverzeichnisses eine Bewertungs-Matrix angewendet, die einem objektiven und rechtssicheren Vergleich wie auch einer Differenzierung der vorgelegten Angebote dient. Die Angebotsunterlagen und die gesamte Bewertungs-Matrix sind sehr umfangreich und können auf Wunsch nachgereicht werden. Dieser Vorlage wird das Ergebnis der Bewertungs-Matrix, das von der Investitionsbank vorgelegt wurde, beigefügt. Sie weist aus, dass die VSG-Netz GmbH das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

 

Unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses wird den Gemeinden das sogenannte Optionsmodell vorgeschlagen. Dieses sieht im ersten Schritt den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages zwischen den Gemeinden und der VSG-Netz GmbH vor. Erst in einem zweiten Schritt ist eine Entscheidung der Gemeinde erforderlich, sich an der Regio-Netz GmbH & Co. KG zu beteiligen, nämlich erst dann, wenn das Netz von der E.ON Hanse AG erworben wurde. Insofern wären Kaufpreisrisiken, sofern sie aus Sicht der Gemeinden bestehen sollten, vollständig eliminiert.

 

Folgende Schritte sind nunmehr erforderlich:

  1. Abschluss Wegenutzungsvertrag zwischen den Gemeinden
    und (zunächst) VSG-Netz GmbH
  2. Abtretung der Erwerbsansprüche von den Gemeinden an VSG-Netz GmbH
  3. Erwerb des Netzes von E.ON Hanse durch VSG-Netz GmbH
  4. Beteiligung der Gemeinden an der Regio-Netz GmbH & Co. KG
  5. Übertragung des Netzes von VSG-Netz GmbH auf Regio-Netz GmbH & Co. KG
  6. Verpachtung des Netzes von Regio-Netz GmbH & Co. KG an VSG-Netz GmbH

 

Die vorstehenden Schritte lassen sich in der anliegenden Grafik nachvollziehen.

 

Zu 1.: Abschluss Wegenutzungsvertrag:

Der Wegenutzungsvertrag beinhaltet Vereinbarungen zu Endschaftsbestimmungen einschließlich Kaufpreis, Konzessionsabgabe und Kommunalrabatt, Folgepflichten und Folgekosten, Vertragslaufzeit, Beseitigung von Anlagen, Zusatzleistungen, Auskunftsansprüchen, Rechtsnachfolge, regionaler Präsenz sowie störungsfreiem Netzbetrieb.

Der Vertrag ist hier als Anlage beigefügt.

 

Zu 4.: Beteiligung der Gemeinden an der Regio-Netz GmbH & Co. KG (Beteiligung)

Die Beteiligung der Gemeinden soll unter folgenden Prämissen erfolgen:

–        Kommunale Partnerschaft der Gemeinden gleichberechtigt mit der VSG

–        Keine finanzielle Mittel durch die Gemeinden beim Netzerwerb.

–        Mehrheit der Anteile an der Netzeigentumsgesellschaft können von den Gemeinden gehalten werden (die Anteile an der Regio-Netz GmbH & Co. KG – Netzeigentümer – werden den Gemeinden mehrheitlich insgesamt bis zu 60 % angeboten).

–        Kein operativer Netzbetrieb respektive Betreiberrisiken bei den Gemeinden (aufgrund sehr umfangreicher gesetzlicher Rahmenbedingungen, Bundesnetzagentur etc.).

–        Verpachtung der Netzanlagen von der Regio-Netz GmbH & Co. KG an die VSG-Netz GmbH; damit wäre VSG-Netz GmbH Netzbetreiber.

–        Beschränkung des Risikos für die Gemeinden durch Rechtsform (KG-Modell).

 

Der Wegenutzungsvertrag liegt bereits im Entwurf vor. Er wird in rechtlicher Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig Holstein sowie der Rechtsanwaltskanzlei Weißleder & Ewer an einigen Stellen nachverhandelt und redaktionell überarbeitet.

 

Beschluss:

Unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses und Wertung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein beschließt die Gemeindevertretung, das Angebot des Optionsmodells der VSG-Netz GmbH anzunehmen. Damit erfolgt zunächst nur der Beschluss über den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit der VSG-Netz GmbH. Über die gemeindliche Beteiligung in einem KG-Modell wird erst nach Erwerb des Netzes von der E.ON Hanse AG und Bekanntgabe des abschließenden Kaufpreises entschieden (Option).

 

Abstimmungsergebnis:

 

9

Dafür

0

Dagegen

0

Stimmenthaltung

 

 9
Aufgabenübertragung für die Führung der Kindertagesstätten auf das Amt

 

Die Gemeindevertretung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass das Amt Sandesneben-Nusse in Erfüllung der nach der Amtsordnung vorgesehenen Koordinierungsverpflichtung der Auffassung ist, dass zur dauerhaften Sicherstellung des vorhandenen bürgernahen dezentralen Angebotes aufgrund der im Bedarfsplan des Kreises Herzogtum Lauenburg vorgesehenen Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen, die Aufgaben nach dem Kindertagesstättengesetz von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt übertragen werden sollen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufgaben nach § 8 (Sicherstellung des Angebots), 25 (Finanzierung der Betriebskosten) und 25a (Kostenausgleich) des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (KiTaG) gemäß § 5 Amtsordnung auf das Amt Sandesneben-Nusse zu übertragen. 

 

9

Dafür

0

Dagegen

0

Stimmenthaltung

 

 10

 


Vorstellung der Ritzerauer Flagge

Nachdem die Gemeindevertretung den Entwurf der neuen Ritzerauer Flagge schon 5mal überarbeitet hat, wird die genehmigende Behörde die Flaggen mit den Schleswig-Holstein-Farben im Hintergrund nicht genehmigen. Der einzige Entwurf, der den Anforderungen des Landes entspricht, ist der erste Entwurf (Wappen rechteckig, ohne Hintergrund).

 

8

Dafür

0

Dagegen

1

Stimmenthaltung

 

 11  

Berichte aus den Ausschüssen

 

Abwasserausschuss:

Die Oberflächenentwässerung zum Dorfteich ist defekt und soll in der nächsten Woche repariert werden.

 

Finanzausschuss:

Siehe TOP 5 bis 7.

 

Kindertagesstättenbeirat:

GV Büßinger berichtet über die Sitzung am 25.11.09.

 

Ein wesentlicher Punkt war der unter TOP 9 behandelte Sachverhalt. Aktuell bestehen Personalprobleme, die durch Eltern nur teilweise überbrückt werden können, da diese jeweils nur 2 Tage eingesetzt  werden dürfen.

 

Der Kindertagesstätte befindet sich zurzeit in einem Qualitätsüberprüfungsverfahren.

 

Zurzeit bestehen erhebliche Beitragsrückstände.

 

Bau- und Wegeausschuss:

Die bestellten Spielgeräte sind geliefert worden. Die Ortsbegehung hat stattgefunden. Die Auswertung der Ergebnisse läuft zurzeit.

 

 12
Bericht des Bürgermeisters

 

Die Arbeit am Thema Fotovoltaik wird Anfang nächsten Jahres fortgesetzt. 
Die weitere Nutzung des Amtsgebäudes in Nusse wird auf Amtsebene intensiv diskutiert. 
Breitbandversorgung: die Anzahl der abgeschlossenen Verträge liegt bisher in Gemeinden mit unzureichender DSL-Versorgung bei über 90%, in Gemeinden mit DSL Versorgung liegt sie bisher bei ca. 60%. Ritzerau wird erst nächstes Jahr angesprochen. 
Die Anbindung des Fahrradweges an den Hof Ritzerau ist günstiger geworden als geplant, wurde aber bereits bei einem Unfall beschädigt. 
Die Kleiderkammer der FFW ist fast fertig gestellt worden. Der Elektriker muss seine Arbeit noch fertig stellen. 
Die Bäume am Teich werden in Zusammenarbeit mit der Forst Lübeck am 23.01.2010 gefällt. 
Der Ritzerauer Jahreskalender ist fertig gestellt worden – um weitere Ergänzungen/ Änderungsvorschläge wird gebeten. 
Der Adventskaffee am Nikolaus war wieder eine schöne Feier. 
Die frühzeitige Beteiligung für den F-Plan ist gelaufen, die offizielle Auslegung erfolgt  Ende des Monats beim Amt. 
Die Karte der Ämter Sandesneben-Nusse, Berkenthin und Breitenfelde ist fertig gestellt worden und wird an die Haushalte verteilt. 
Die Gemeinde muss eine Straßenausbausatzung erstellen. 
Die Jugendfeuerwehr hat am letzten Wochenende ihr 10jähriges Bestehen gefeiert. Die Gemeinde hat zu diesem Anlass 50 € gespendet. 

 

 

 13
Verschiedenes

Keine Meldungen

 

 

Bürgermeister

Protokollführer