Sitzung vom 14.12.2012

Beginn

20.00 Uhr

Unterbrechungen

0

Ende

21.26 Uhr

Mitgliederzahl

8

 

Anwesend

Bemerkung

a) Stimmberechtigt
  1. Bürgermeister Holz, Gerd (als Vorsitzender)
 
  1. GV Groth, Hermann
 
  1. GV Liebnow, Ute
 
  1. GV Strieder, Thomas
Fehlt entschuldigt
  1. GV Büßinger, Richard
Protokoll
  1. GV Dunst-Röper, Wolfgang
Fehlt entschuldigt
  1. GV Harder, Christian
 
  1. GV Schröfl, Michael
 
  1. Nicht besetzt
 
b) Nicht stimmberechtigt
Dipl. -Ing. Peter- Manfred Poos Zu TOP 5

 

Tagesordnung
 

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO
  3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.09.2012
  4. Einwohnerfragestunde
  5. Verkehrsberuhigung in Ritzerau, Stellungnahme des Kreises
  6. Innenbereichssatzung Hohlweg, Aufteilung der Flächen
  7. Jahresrechnung 2011
  8. Nachtragshaushaltsplan 2012
  9. Haushaltsplan 2013
  10. Berichte aus den Ausschüssen
  11. Bericht des Bürgermeisters
  1. Verschiedenes
 

1

 

 

 

 

 

 

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Mitglieder der Ge­meinde­vertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind.

Der Wehrführer Reiner Klockmann kann an dieser Sitzung nicht teilnehmen, wünscht aber ein schönes Weihnachtsfest.

 

 

2

 

Beratung und Beschlussfassung von Tageordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit

 

Ein Antrag auf eine Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird nicht gestellt.

 

 

3

 

 

 

Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.09.2012

Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.09.2012 ist allen Gemeindever­tretern zugegangen und wird  mit einer Änderung genehmigt.

Im Protokoll fehlt der Hinweis, dass zur zweiten Abstimmung ein Gemeindevertreter den Saal auf Grund § 22 GO verlassen musste.

 

6

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen
 

4

 

 

 

 

Einwohnerfragestunde

Auf die Fragen werden folgende Antworten gegeben:

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

 

5

 

 

 

 

Verkehrsberuhigung in Ritzerau, Stellungnahme des Kreises

 

Am 11.12. gab es einen Vor-Ort-Termin in der Dorfstraße, an dem Frau Stamer vom Kreis, Herr Guesmer von der Polizei, Herr Schmahl vom Kreis und Bürgermeister Gerd Holz sich die Verkehrssituation und den Zustand der Straßen angesehen haben. Ein Umsetzen der Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, die in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung angestrebt wurden, wurde abgelehnt. Hier die Stellungnahme des Kreises:

 

Sehr geehrter Herr Holz,

wie heute vor Ort besprochen, möchte ich die verkehrsrechtliche Bewertung der Situation in Ritzerau aus Sicht von Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger und Polizei kurz zusammenfassen.

Ich darf Verkehrszeichen nur dort anordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in der StVO genannten Rechtsgüter (z.B. Sicherheit, Gesundheit etc.) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO).

Die Dorfstraße ist als Kreisstraße eine Straße, die als Straße des überörtlichen Verkehrs diesem grundsätzlich auch uneingeschränkt zur Verfügung stehen soll. Vor diesem Hintergrund ist die letztmalig im Jahr 2010 ermittelte Verkehrsbelastung von 1.293 Fahrzeugen / 24 Std. glücklicherweise auch als eher gering anzusehen.

Das ändert natürlich nichts daran, dass sich der Einzelne durchaus durch diesen Verkehr belästigt fühlen kann. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass Richtschnur für das Handeln von Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger und Polizei aber nicht das Empfinden des Einzelnen sein kann, sondern, dass wir die Situation möglichst objektiv anhand sachlicher Kriterien auch im Vergleich zu Situationen an anderen Straßen bewerten müssen.

Zusammengefasst ergibt sich danach Folgendes:

Der bauliche Zustand der K 26 erfordert zurzeit keine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Verkehrsverhältnisse auf der K 26 stellen keine außergewöhnlichen Umstände, sondern vielmehr die typische Verkehrslage auf innerörtlichen Straßen in Gemeinden dar.

Die Ortstafel ist dort aufzustellen, wo auf einer der beiden Straßenseiten ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die zusammenhängende Bebauung beginnt oder endet. Der Standort ist korrekt gewählt. Eine relevante Unfallentwicklung ist glücklicherweise nicht vorhanden. Ebenso sind die Sichtverhältnisse ausreichend. Insbesondere ist die Ortstafel so rechtzeitig zu erkennen, dass die Verkehrsteilnehmer sich auf die erforderliche Reduzierung der Geschwindigkeit einstellen können.

Ob sie das tatsächlich tun, ist damit natürlich noch nicht gesagt. Vor diesem Hintergrund haben wir uns so vereinbart, dass sowohl der Kreis Herzogtum Lauenburg als auch die Polizei an den Ortseingängen in Ritzerau (aus Fahrtrichtung Duvensee, Nusse und Sirksfelde) Geschwindigkeitsmessungen durchführen wird. Über das Ergebnis werde ich Sie gern informieren. Anhand der Ergebnisse kann dann eine Aussage getroffen werden, ob und in welchem Umfang weitere Überwachungen sinnvoll sind.

Zur Einfahrt von einem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum verlangt die Straßenverkehrsordnung unter Beachtung der Regeln des § 1 StVO (ständige Vorsicht und Rücksicht) sowie des § 10 StVO (Einfahren vom Grundstück) vom in den öffentlichen Verkehrsraum Einfahrenden das Äußerste an Sorgfalt, so dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung aus diesem Grund nicht möglich ist.

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Tanja Stamer

 

Eine Möglichkeit die Geschwindigkeit zu reduzieren und den Verkehrsteilnehmern bewusst zu machen, sie fahren jetzt in eine Ortschaft hinein ist die Installation von „Eingangstoren“ an den Dorfeingängen

 

 

Beschluss:

Die Möglichkeit einer Installation von  „optischen Dorfeingangstoren“ zur Geschwindigkeitsreduzierung wird geprüft.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

6

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen
 

6

 

 

 

 

Innenbereichssatzung Hohlweg, Aufteilung der Flächen

Aufstellungsbeschluss

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Eigentümer der drei Bauplätze im Gebiet der Innenbereichssatzung 1 planen normale Wohnhäuser zu errichten und stoßen hierbei auf ein Problem mit den Flächen, die zum Bebauen in dieser Satzung eingeplant sind.

Wenn ein Grundstückseigentümer von der Grundstückseinfahrt einen befestigten Weg bis zum Carport baut, dann ist bereits fast die komplette Fläche für Wege und Terrassen usw. aufgebraucht.

 

Aus diesem Grund muss die Innenbereichssatzung 1 geändert werden. Mit der Ausarbeitung wird das Planlabor Stolzenberg beauftragt. Die Kosten für dieses Verfahren trägt der Grundstückseigentümer.

 

Da die Vorlagen nicht rechtzeitig den Gemeindevertretern zugestellt werden konnten, wird es für diesen Punkt einen neuen Sitzungstermin geben.

 

 

7

 

 

 

 

Jahresrechnung 2011

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung behandelt.

 

8

 

 

 

 

Nachtragshaushaltsplan 2012

 

1.Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2012

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung

durch die Gemeindevertretung vom  14.12.2012 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

                                                                                             und damit der Gesamtbetrag des                                                                                   Haus-

haltsplanes einschl. der Nachträge

erhöht um       vermindert           gegenüber bisher   nunmehr festgesetzt

EUR             um EUR                 EUR                     auf  EUR

 

  1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen                    11.300 EUR                             260.500 EUR       271.800 EUR

die Ausgaben                      11.300 EUR                             260.500 EUR       271.800 EUR

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen                     6.500 EUR                              21.400 EUR         27.900 EUR

die Ausgaben                 6.500 EUR                               21.400 EUR         27.900 EUR

 

 

 

6

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

 

9

 

 

 

 

Haushaltsplan 2013

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom  14.12.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf                            268.800 EUR

                                            in der Ausgabe auf                                   268.800 EUR

2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf                              180.200 EUR

                                          in der Ausgabe auf                           180.200 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsmaßnahmen auf                                                             0 EUR

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            9.500 EUR

  1. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                              0 EUR

4.   die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  0 Stellen

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

a)     für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                   270 v. H.

b)     für die Grundstücke (Grundsteuer B)                   270 v.H.

2.   Gewerbesteuer                                                       310 v. H.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung und Eingang der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.

 

6

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen
 

10

 

Berichte aus den Ausschüssen

 

Abwasserausschuss:

Keine neuen Informationen.

 

Finanzausschuss:

Keine neuen Informationen.

 

Kindertagesstättenbeirat:

Die Elternbeiträge werden ab 1.1.2013 von 125 € auf 145 € pro Monat erhöht.

 

Bau- und Wegeausschuss:

Keine neuen Informationen

 

Wasserverband:

Keine neuen Informationen

 

 

11

 

Bericht des Bürgermeisters

Adventskaffee

Am 2.Advent fand hier im Saal wieder der Adventskaffee statt. Die Gemeinde bedankt sich bei allen Helfern und Tortenspendern.

 

Weihnachtsmarkt Nusse 2012:

Am 1. Advent hat sich Ritzerau in Nusse auf dem Weihnachtsmarkt vorgestellt. Das Ritzerauer Zelt war sehr gut besucht. Das Interesse an unseren Ständen war ebenfalls sehr gut.

Die Gemeinde bedankt sich bei allen Helfern.

 

Buswartehäuschen

Bei der Begehung am 11.12.2012 mit den Vertretern des Kreises und der Polizei gab es keine Einwände zum Aufstellungsort des Buswartehäuschens in der Dorfstraße vor Klockmann.

 

Straßenbau

Das Bauingenieurbüro M. Schwarz hat sich unverbindlich die Straße am Buchberg Richtung Koberg angesehen. Bei dem Vor-Ort-Termin hat Herr Schwarz verschiedene Sanierungs-Möglichkeiten vorgestellt, die dort in Frage kommen könnten.

In der Sitzungsvorlage ist eine Kostenschätzung beigefügt.

Für Ritzerau würden Kosten in Höhe von ca. 150.000 € entstehen, zurzeit gibt es hierfür keine Fördergelder.

 

Fußweg Lenz – Hohlweg

Die Lücke soll geschlossen werden. Der Bürgermeister wird diesbezüglich aktiv werden.

 

Unterstellen Rasenmäher

Wenn der Rasenmähertrecker in einem anderen Gebäude untergestellt wird, muss dieses der Versicherung mitgeteilt werden, dann besteht für das Gerät ein Versicherungsschutz.

 

Termine

Der Bürgermeister bittet wie jedes Jahr wieder um Termine, die im Ritzerauer Kalender aufgenommen werden können.

Hier ist einer der ersten Termine: Am 13.04. und 14.04.2013 finden wieder Theateraufführungen hier im Saal statt.

 

Bilder

Auf dem Weihnachtsmarkt und auf dem Adventskaffee waren die historischen Bilder auf dem Laptop eine große Attraktion. Der Bürgermeister bittet um historische Bilder mit Bezug zu Ritzerau. Diese Bilder würden dann eingescannt und anderen zugänglich gemacht.

 

Jugendfeuerwehr

In der Jugendfeuerwehr Nusse waren in diesem Jahr 6 Jugendliche aus Ritzerau tätig.

 

12

 

 

Verschiedenes

Keine Wortmeldungen.

 

 

 

 

 

   

Bürgermeister

Protokollführer