Beginn |
20.00 Uhr |
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Unterbrechungen |
0 |
Ende |
22.40 Uhr |
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Mitgliederzahl |
8 |
Anwesend |
Bemerkung |
a) Stimmberechtigt | |
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Protokoll |
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b) Nicht stimmberechtigt | |
Frau Katja Reese | Zu TOP 6 |
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Tagesordnung |
Der Tagesordnungspunkt 7 wird nach Maßgabe der Beschlussfassung der Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten
Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit
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1 |
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind.
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2 |
Beratung und Beschlussfassung von Tageordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit Bürgermeister Holz beantragt für den Tagesordnungspunkte 6 und 7 die nichtöffentliche Beratung.
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3 |
Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.12.2012 Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.09.2012 ist allen Gemeinde-vertretern zugegangen und wird genehmigt.
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4 |
Einwohnerfragestunde Es wurden keine Fragen gestellt.
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5 |
Die Eigentümer der drei Bauplätze im Gebiet der Innenbereichssatzung Nr. I planen normale Wohnhäuser zu errichten und stoßen hierbei auf ein Problem mit den Flächen, die zum Bebauen in dieser Satzung eingeplant sind.
Wenn ein Grundstückseigentümer von der Grundstückseinfahrt einen befestigten Weg bis zum Carport baut, dann ist bereits fast die komplette Fläche für Wege und Terrassen usw. aufgebraucht.
Die Satzung soll in folgenden Punkten geändert werden:
Für den gesamten Einbeziehungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. I der Gemeinde Ritzerau gelten die auf Seite 1 unter Ziffer 2. aufgeführten textlichen Festsetzungen unverändert fort, wobei der 6. Spiegelstrich durch die nachfolgende Regelung ersetzt wird:
– Die festgesetzte Grundfläche kann für die in § 19 (4) BauNVO aufgeführten Anlagen um bis zu 100% überschritten werden. Befestigungen von Zufahrten, Terrassen oder Stellplätzen sind mit Pflaster, Rasenpflaster, Plattenbelag oder Schotterrasen auszuführen. Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung beschließt, die nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellte Innenbereichssatzung Nr. I für das Gebiet:
Östlich der Straße „Hohlweg“
wie folgt zu ändern:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Stolzenberg in Lübeck beauftragt werden. Sämtliche Kosten trägt der Grundstückseigentümer.
4. Der Entwurf der Satzung und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung:
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6 |
Nicht öffentlich B-Plan 3 Erschliessungsplanung
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7 |
Nicht öffentlich Pachtangelegenheit Erbpacht
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8 |
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Die Beschlüsse zu TOP 6 und 7 werden bekanntgegeben.
Zu TOP 6: Die Gemeinde beauftragt Frau Reese, die gefundene Lösung für das Oberflächenwasser mit der Wasserbehörde abzustimmen und dann die Ausschreibung durchzuführen.
Zu TOP 7: Ein Verkaufspreis für ein Erbpachtgrundstück wurde festgelegt.
Der Bürgermeiser wurde beauftragt, dieses Angebot zu unterbreiten und bei positiver Entscheidung dann auch zu verkaufen.
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9 |
Verschiedenes Der Anhänger für das Feuerwehrauto soll zukünftig in der Gemeindegarage untergebracht werden und das dort untergebrachte Fahrzeug wird bei Herrmann Groth im Mühlenweg 2 untergestellt. Die Versicherung ist informiert. Als Miete soll ein Betrag in Höhe von 200 € pro Jahr vereinbart werden.
Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, Herrmann Groth dieses Angebot zu unterbreiten und bei positiver Entscheidung dann auch den Mietvertrag zu schließen.
Aufgrund des § 22 GO war der Gemeindevertreter Groth von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Ergebnis der Abstimmung:
Herrmann Groth hat das Angebot im Anschluss an die Behandlung des TOPs angenommen.
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Bürgermeister |
Protokollführer |