Sitzung vom 13.12.2013

Beginn

20.00 Uhr

Unterbrechungen

0

Ende

21.55 Uhr

Mitgliederzahl

9

 

Anwesend

Bemerkung

a) Stimmberechtigt
  1. Bürgermeister Holz, Gerd (als Vorsitzender)
  1. GV Groth, Hermann
  1. GV Liebnow, Ute
  1. GV Büßinger, Richard
  1. GV Dunst-Röper, Wolfgang
Protokoll
  1. GV Harder, Christian
  1. GV Schröfl, Michael
  1. GV Giessler, Dr. Oliver
  1. GV Jacobsen, Tim
b) Nicht stimmberechtigt

 

Tagesordnung
  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO
  3. Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.09.2013
  4. Verkehrsberuhigung Ortseingang Richtung Duvensee
  5. Stromliefervertrag Straßenbeleuchtung und Feuerwehrhaus
  6. Einwohnerfragestunde
  7. Jahresrechnung 2012
  8. Nachtragshaushaltsplan 2013
  9. Haushaltsplan 2014

Der Tagesordnungspunkt 10 wird nach Maßgabe der Beschlussfassung der Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten

10. Grundstücksangelegenheiten

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit

11. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
12. Berichte aus den Ausschüssen
13. Bericht des Bürgermeisters
14. Verschiedenes

 1  Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeinde­vertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind und dass die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.

Die TOP 12 und 13 sollen vor TOP 10 beraten werden.

Ergebnis der Abstimmung:

9

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

2 Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit Bürgermeister Holz beantragt für den Tagesordnungspunkt 10 die nichtöffentliche Beratung.

Ergebnis der Abstimmung:

9

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

3 Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.09.2013 Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.09.2013 ist allen

Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt.

Ergebnis der Abstimmung:

 

9

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

4  Jahresrechnung 2012

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ritzerau hat die Jahresrechnung am 04.12.2013 geprüft. Erläuterungen:

           

1. bereinigte Soll-Einnahmen:                           298.673,88 €

    bereinigte Soll-Ausgaben:                                        298.673,88 €

 

2. Haushaltsüberschreitungen:                                           570,49 €

 

3. a) Kasseneinnahmereste:                                                 72,13 €

b) Abgänge auf Kasseneinnahmereste a. V.                     0,00 €

 

c) Kassenausgabereste:                                                     0,00 €

 

4. Haushaltsausgabereste neu                                               0,00 €

 

5. Stand der Schulden am 31.12.2012:                                                                0,00 €

==========

 

6. Stand der Rücklagen am 31.12.2012:

6.1. Allgemeine Rücklage:                                                                          193.940,43 €

(darin enthalten Sollüberschuss 2011 =   7.613,73                            ==========

 

6.2. Sonderrücklagen:                                                                                           0,00 €

=========

 

Schlußbericht des Finanzauschusses zur Jahresrechnung 2012

 

1.     Es wurde im Rahmen des Haushaltsplanes einschließlich der Nachtragshaushalte gewirtschaftet. Die Haushaltsüberschreitungen sind begründet. Belege wurden stich­probenweise eingesehen. Der maschinelle Abschluss wird als richtig angesehen.

 

Beschluß:

 

Die Jahresrechnung 2012 wird wie folgt festgestellt:

 

bereinigte Soll-Einnahmen                       298.673,88 €

bereinigte Soll-Ausgaben                        298.673,88 €

Soll-Fehlbetrag                                                   0,00 €

 

In den Soll-Ausgaben ist ein Überschuss von 4.535,76 € enthalten.

 

Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von  570,49 € werden genehmigt.

 

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

     9 Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen
5 Nachtragshaushaltsplan 2013 

1.Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung

durch die Gemeindevertretung vom  13.12.2013 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem 1.Nachtragshaushalt werden

 

                                                                                             und damit der Gesamtbetrag des                                                                                   Haus-

haltsplanes einschl. der Nachträge

erhöht um       vermindert           gegenüber bisher   nunmehr festgesetzt

EUR             um EUR                 EUR                     auf  EUR

 

  1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen                    10.400 EUR                             268.800 EUR       279.200 EUR

die Ausgaben                      10.400 EUR                             268.800 EUR       279.200 EUR

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen                                            32.200 EUR     180.200 EUR       148.000 EUR

die Ausgaben                                          32.200 EUR  180.200 EUR       148.000 EUR

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investi-

tionen und Investitionsfoörderungs-

maßnahmen                                                 von bisher 0€                           auf 0€

 

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen                                           von bisher 9.500€             auf 9.500€

 

  1. der Höchstbetrag der Kassenkredite           von bisher 0€                           auf 0€

 

  1. die Gesamtzahl der im Stellenplan

ausgewiesenen Stellen                               von bisher 0 Stellen     auf 0 Stelle (n)

 

 

§ 3

Die  Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

 

Grundsteuer A                                   Gegenüber bisher 270%              auf nunmehr 270%

 

Grundsteuer B                                   Gegenüber bisher 270%              auf nunmehr 270%

 

Gewerbesteuer                                  Gegenüber bisher 310%              auf nunmehr 310%

 

9

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen
6  Haushaltsplan 2014H a u s h a l t s s a t z u n g

der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom  13.12.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf                            286.500 EUR

                                            in der Ausgabe auf                                   286.500 EUR

2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf                              257.000 EUR

                                          in der Ausgabe auf                           257.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsmaßnahmen auf                                                             0 EUR

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                    0 EUR
  1. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                              0 EUR

4.   die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  0 Stellen

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

a)     für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                   270 %.

b)     für die Grundstücke (Grundsteuer B)                   270 %.

2.   Gewerbesteuer                                                       310 %.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung und Eingang der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.

 

9

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

 7  Verkehrsberuhigung Ortseingang Richtung DuvenseeKostenschätzung für die Arbeiten an der Straße mit Bordsteinen ca.       4.500 €

Zuzüglich        Anfüllarbeiten an der Hanglage                                            1.500 €

Barken in Eigenleistung                                                        1.000 €

4 Bäume                                                                               2.400 €

Gesamtkosten ca.       10.000 €

 

Vor dem Hintergrund des Kostenvolumens bedarf es noch detaillierterer Planungen über den Umfang der Maßnahme. Eventuell muss sie auf das Errichten der Barken beschränkt werden.

 

Unter Beachtung des vom Kreis vorgegebenen Lichtraumprofils müssen die Barken auf den anliegenden Privatgrundstücken errichtet werden. Hierzu bedarf es noch Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern über eine vertragliche Regelung.

 

Der Punkt soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut behandelt werden.

 8  Stromliefervertrag Straßenbeleuchtung und FeuerwehrhausSachverhalt:

Die Gemeinden des Amtes Sandesneben-Nusse sind bemüht, ihren Energiebedarf für Strom schon sehr frühzeitig langfristig zu sichern.

 

Nach einer Markterkundung über die Fa. Kubus in Schwerin wurden die Kosten für eine Online-Auktion mit den Konditionen bei einer Vertragsverlängerung für die Jahre 2015 und 2016 bei der Vereinigte Stadtwerke GmbH gegenübergestellt. Dafür wurde von der Vereinigte Stadtwerke GmbH ein verbindliches Angebot eingeholt. Dies ergab nahezu identische Energiepreise bei keinen weiteren Kosten für eine Ausschreibung. Der Energiepreis für Strom würde bei Abschluss der angebotenen Konditionen sowohl für allgemeinen Strom (2,22 Eurocent/kwh) als auch für die Straßenbeleuchtung (1,74 Eurocent/kwh) sinken.

 

Details zum Kostenvergleich sind in dem anliegenden Vermerk und der dazugehörigen Berechnung ausgeführt. Aufgrund der Volatilität des Energiemarktes sind nur sehr kurze Bindungsfristen für derlei Konditionen möglich. Aktuell galt das Angebot bis zum 29.11.2013.

 

Eine Sitzung der Gemeindevertretung ist innerhalb dieser Frist nicht möglich gewesen. Die Entscheidung für eine Vertragsverlängerung wurde deshalb durch den Bürgermeister im Wege der Eilentscheidung getroffen. Ein Verstoß gegen das Vergaberecht wurde aufgrund der Einhaltung der Wertgrenzen für freihändige Vergaben durch das Amt Sandesneben-Nusse nicht gesehen.

 

Die Gemeindevertretung wird hiermit von der Vertragsverlängerung in Kenntnis gesetzt. Da es sich um eine vertragliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber einem Dritten handelt, kommt das Kassationsrecht nach § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) nicht zum Tragen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ritzerau erklärt ihr Einverständnis für die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Verlängerung der Stromlieferverträge mit der Vereinigte Stadtwerke GmbH.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

9

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 9 Einwohnerfragestunde Kann man die neue Straßenbeleuchtung auf LED umrüsten, um Strom zu sparen?

 

Es ist ein Austausch auf stromsparende Leuchtmittel vorgesehen. Ein kompletter Austausch der Lampenköpfe auf LED rentiert sich vor dem Hintergrund der Kosten für diese Umrüstung nicht.

 

Hat der Kreis die Sanierung der Dorfstraße schon abgenommen? Beim Anschluss an den Hochbord gibt es noch Lücken.

 

Die Abnahme hat stattgefunden. Einige Mängel sind beanstandet worden und sind noch abzustellen.

 

 10 Nicht öffentlich:  Grundstücksangelegenheiten
 11  Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten BeschlüsseDie Beschlüsse zu TOP 10 werden bekanntgegeben. 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Vertrag über Grundstücksangelegenheiten für die Errichtung eines Buswartehäuschens abschließend zu verhandeln.

 

 

 12  Berichte aus den AusschüssenAbwasserausschuss:

Es gab Irritationen durch eine von der Amtsverwaltung ausgesprochene Kündigung.

Der Vertrag mit der SAWG wird zurzeit überarbeitet, die Zusammenarbeit läuft weiter.

 

Finanzausschuss:

Auf die TOPs 4 bis 6 wird hingewiesen.

 

Kindertagesstättenbeirat:

Über die Sitzung am 05.11.2013 wird berichtet. Kinder aus Ritzerau sind zurzeit nicht in Duvensee angemeldet. Insgesamt stehen auf der Warteliste 5 Kinder und es werden 2 Kinder die Kindertagesstätte verlassen.

 

Bau- und Wegeausschuss:

Die Mängelbeseitigung aus der Begehung im August hat zu Aufforderungen an die betroffenen Bürgern geführt, diese Mängel abzustellen.

Wasserverband:

Keine Meldungen.

 

 13  Bericht des Bürgermeisters Jagdgenossenschaft Neuverpachtung.

Es wurde auf der Sitzung der Jagdgenossenschaft ein neuer Pächter gewählt.

Ab 01.04.2014 ist Herr Dieter Mierendorf der neue Jagdpächter.

 

 

Feuerwehr

Der Wehrführer Reiner Klockmann tritt zum 31.01.2014 aus zeitlichen Gründen von seinem Posten zurück.

 

Sylvester 2013

Dieses Jahr findet kein Sylvesterfest im Gemeindesaal statt. Über Sylvester 2014 wird noch nachgedacht.

 

Stromlieferung Straßenbeleuchtung

Die Gegenüberstellung der Einsparungen durch einen gesonderten Vertrag für die Straßenbeleuchtung und den Umbaukosten der Stromversorgung ergab, dass sich dieses frühestens in 20 Jahren rentieren würde.

 

Gewässerunterhaltung I

Bei der diesjährigen Gewässerschau wurde auch die Wasserentnahme Dorfstraße Mühlenbach begutachtet. Hier wurde bekannt gegeben, dass der Sand an der Löschwasserentnahmestelle in 2014 entfernt wird.

 

Gewässerunterhaltung II

Bezüglich der Renaturierung Mühlenbach läuft zurzeit eine Machbarkeitsstudie, Maßnahmen würden durch die EU gefördert. Bauliche Maßnahmen für eine Löschwasserentnahmestelle Dorfstraße könnten hier mit 90% gefördert werden.

 

Gewässerunterhaltung III

Am Einlauf des Oberflächenwassers aus dem B-Plan 3 muss noch nachgearbeitet werden.

 

Feuerwehr Hydrant Hof Ritzerau

Der Hydrant ist wieder in Ordnung.

 

B-Plan 3

Das erste Grundstück ist verkauft, für die anderen laufen ein paar Anfragen.

 

Kreisstraßen

Die Maßnahme ist fertiggestellt und abgenommen. Bei zwei Straßeneinläufen waren Beton-Ringe defekt, diese wurden sofort mit repariert.

 

Mischgebiet im Ortskern

Bei einer Voranfrage für eine kleine Erweiterung eines Gewerbes gab es Einwände vom Kreis. Hier wird die Bebauung in Ritzerau, anders als in unserem Flächennutzungsplan, als reine Wohnbebauung angesehen. Bei einem Termin in der Kreisverwaltung wurde dieses angesprochen. Damit das Ortsbild erhalten bleibt, muss im Ortskern weiterhin auch das Betreiben oder Ansiedeln eines kleinen Gewerbes möglich sein.

 

 14  VerschiedenesFür den Spielplatz soll eine Bank mit Füßen aus Eisenguss und Sitzfläche aus Lärche beschafft werden (Kosten = 395€). 

 

 

Bürgermeister

Protokollführer