Sitzung vom 18.04.2013

Beginn

20.00 Uhr

Unterbrechungen

0

Ende

21.15 Uhr

Mitgliederzahl

8

 

Anwesend

Bemerkung

a) Stimmberechtigt
  1. Bürgermeister Holz, Gerd (als Vorsitzender)
 
  1. GV Groth, Hermann
 
  1. GV Liebnow, Ute
 
  1. GV Strieder, Thomas
 
  1. GV Büßinger, Richard
 
  1. GV Dunst-Röper, Wolfgang
Protokoll
  1. GV Harder, Christian
 
  1. GV Schröfl, Michael
 
  1. Nicht besetzt
 
b) Nicht stimmberechtigt
Frau Katja Reese Zu TOP 7-9

 

Tagesordnung  
 

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss
    der Öffentlichkeit – §35 GO
  3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.03.2013
  4. Einwohnerfragestunde
  5. 1. Änderung der Innenbereichssatzung Nr.I, Satzungsbeschluss

 

Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden nach Maßgabe der Beschlussfassung der Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten

  1. Grundstücksangelegenheiten
  2. Erschließung B-Plan 3 ,Submissionsergebnis

 

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit

  1. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
  2. Auftragsvergabe Erschließung B-Plan 3
  3. B-Plan 3 Ausführungsplanung
  4. Verschiedenes
 
 

1

 

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeinde­vertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind.

 

In der Tagesordnung gibt es eine Änderung:

 

Der Tagesordnungspunkt 7, Auftragsvergabe Erschließung B-Plan 3 wird als neuer Punkt 9 behandelt.

 

Als neuer Tagesordnungspunkt 7 wird dafür aufgenommen:

Erschließung B-Plan 3 – Submissionsergebnis.

 

Damit verschieben sich die Tagesordnungspunkte 9 und 10 auf TO 10 und 11

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

8

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

2

 

Beratung und Beschlussfassung von Tageordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Bürgermeister Holz beantragt für die Tagesordnungspunkte 6 und 7 die nichtöffentliche Beratung.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

8

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

3

 

Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.03.2013

Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.03.2013 ist allen Gemeinde-vertreterinnen/Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

8

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

4

 

Einwohnerfragestunde

 

Auf Nachfrage werden die Planungen zu den Wanderwegen kurz erläutert.

 

Weitere Fragen wurden nicht gestellt.

 

 

 

5

 

1.Änderung der Innenbereichssatzung Nr. I – Satzungsbeschluss

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. I der Gemeinde Ritzerau gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 25. Februar bis einschließlich 26. März 2013 durch Auslegung in der Amtsverwaltung statt. Stellungnahmen wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht vorgebracht.

 

Die Kreisverwaltung Herzogtum-Lauenburg wurde gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB als betroffener Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Weitere Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Planung nicht berührt und wurden nicht beteiligt. Mit Schreiben vom 26.03.2013 teilte der Kreis mit, dass keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung bestehen. Anregungen oder Hinweise wurden nicht vorgebracht.

 

 

II. Beschlussvorschlag

 

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. I für das Gebiet

 

Östlich der Straße „Hohlweg“,

 

bestehend aus den textlichen Festsetzungen als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

8

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

6

 

Nicht öffentlich

Grundstücksangelegenheiten

 

 

7

 

Nicht öffentlich

Erschließung B-Plan3 – Submissionsergebnis

 

 

8

 

Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die Beschlüsse zu TOP 6 und 7 werden bekanntgegeben.

 

Zu TOP 6:

Der vorliegende Entwurf des Kaufvertrages wurde genehmigt.

 

Zu TOP 7:

Die Erschließungskosten für den B-Plan 3 stehen jetzt fest. Somit konnte der Grundstückspreis für die gemeindeeigenen Baugrundstücke jetzt festgelegt werden.

 

Der Quadratmeterpreis für Bauland wurde festgelegt auf 75,00/m².

 

 

 

9

 

Auftragsvergabe Erschließung B-Plan 3

 

Die Ausschreibung für die Erschließung B Plan 3 in der Gemeinde Ritzerau wurde beschränkt durchgeführt.

 

Es wurden 6 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben.

 

Am 15.04.2013 wurden 5 Angebote abgegeben

 

Beschlussvorschlag:

Günstigster Bieter für die ausgeschriebenen Erschließungsarbeiten in der Variante 2 ist die Firma Möller Bau GmbH aus Einhaus mit 129.225,17 €.

 

Frau Reese empfiehlt, dem günstigsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

8

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

10

 

B-Plan 3 – Ausführungsplanung

 

Mit dem Bau kann frühestens in 4 – 6 Wochen begonnen werden. Nach weiteren 10 Wochen sind die Grundstücke frühestens baureif.

 

Auf dem Baugebiet soll an der Straße ein Werbeschild aufgestellt werden.

 

 

11

 

Verschiedenes

Keine Meldungen.

 

 

 

   

Bürgermeister

Protokollführer