Sitzung vom 14.03.2014

Beginn

20.00 Uhr

Unterbrechungen

0

Ende

21.55 Uhr

Mitgliederzahl

9

 

Anwesend

Bemerkung

a) Stimmberechtigt
  1. Bürgermeister Holz, Gerd (als Vorsitzender)
 
  1. GV Groth, Hermann
 
  1. GV Liebnow, Ute
 
  1. GV Büßinger, Richard
 
  1. GV Dunst-Röper, Wolfgang
Protokoll
  1. GV Harder, Christian
 
  1. GV Schröfl, Michael
 
  1. GV Giessler, Dr. Oliver
Fehlt entschuldigt
  1. GV Jacobsen, Tim
Fehlt entschuldigt
b) Nicht stimmberechtigt
   
   

 

Tagesordnung
 

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO
  3. Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.12.2013
  4. Zustimmung zur Wahl des Wehrführers
  5. Zustimmung zur Wahl des  stellvertretenden Wehrführers
  6. Anerkennung des Pfingstheesch als traditionelle Kulturveranstaltung
  7. Bildung eines Wahlvorstandes für die Europawahl
  8. Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ritzerau
  9. Wiederherstellen der Straßenbeleuchtung Hermannstraße
  10. Kindergarten und Kinderkrippe Zuschuss
  11. Verkehrsberuhigung Ortseingang Richtung Duvensee
  12. Neues Auswahlverfahren zur Vergabe der Stromnetzkonzessionen
  13. Einwohnerfragestunde

 

Die Tagesordnungspunkte 14 bis 16 werden nach Maßgabe der Beschlussfassung der Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten

14. Grundstücksangelegenheit Pacht See
15. Grundstücksangelegenheit Hermannstraße
16. Grundstücksangelegenheit Wildacker Buchberg

 

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit

17. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüssse
18. Berichte aus den Ausschüssen
19. Bericht des Bürgermeisters
20. Verschiedenes

1 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeinde­vertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind und dass die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.

 

2 Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO

 

Bürgermeister Holz beantragt für die Tagesordnungspunkte 14 – 16 die nichtöffentliche Beratung.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

7

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

 

 3  Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.12.2013

 

Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2013 ist allen

Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

7

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

 

4 Zustimmung zur Wahl des Wehrführers

Bevor die Gemeindevertretung den neuen Wehrführer offiziell in sein Amt einführt, hat sich Bürgermeister Gerd Holz bei dem ehemaligen Wehrführer, Herrn Reiner Klockmann für seine Arbeit als Wehrführer bedankt und überreichte ihm als Dank einen Präsentkorb.

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ritzerau hat am 31.01. 2014 Herrn Norbert Liebnow zum Gemeindewehrführer gewählt.

 

Die Wahl bedarf gemäß §11 Abs. 3 Brandschutzgesetz (BrSchG) vom 10.Februar 1996 der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Wahl des Herrn Norbert Liebnow zum Gemeindewehrführer zur Kenntnis, gleichzeitig wird der Wahl gemäß Brandschutzgesetz zugestimmt.

 

Der Gewählte wird zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

     7 Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 5 Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers

 

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ritzerau hat am 31.01. 2014 Herrn Jan Sass zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

 

Die Wahl bedarf gemäß §11 Abs. 3 Brandschutzgesetz (BrSchG) vom 10.Februar 1996 der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Wahl des Herrn Jan Sass zum stellvertretenden Gemeindewehrführer zur Kenntnis, gleichzeitig wird der Wahl gemäß Brandschutzgesetz zugestimmt.

 

Der Gewählte wird zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

     7 Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 6 Anerkennung des Pfingstheesch als traditionelle Kulturveranstaltung

 

Der Pfingstheesch in Ritzerau hat eine lange, bis ins 18. Jahrhundert zurückreichende Tradition. Bis in die 1970er Jahre wurde der Pfingstheesch noch in mehreren lübschen Dörfern gefeiert. Seit 1976 wird diese Tradition nur noch in Ritzerau gepflegt und aufrecht erhalten. Für viele Bewohnerinnen und Bewohner Ritzeraus stellt diese traditionelle Veranstaltung am Pfingstwochenende im Zusammenspiel mit dem Ritzerauer Kinderfest einen Höhepunkt im Gemeindeleben dar.

 

Verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Tradition Pfingstheesch und die Organisation, Finanzierung und Durchführung der jährlichen Veranstaltung sind seit 1976 die „Pfingstknechte Ritzerau“. Am 25. Oktober 2013 wurde ein entsprechender Verein gegründet. Die wachsenden formalen Auflagen im Zusammenhang mit der Organisation der jährlichen öffentlichen Veranstaltung stellen den Verein vor große Herausforderungen. Hierzu gehört insbesondere die alljährliche Beantragung einer Veranstaltungsgenehmigung auf privater Basis durch die Vereinsvorsitzenden, die auf der Erfüllung umfangreicher Auflagen, der Übernahme erheblicher privater Risiken und der Einigung mit den Anliegern basiert.

 

Damit das Brauchtum Pfingstheesch in Ritzerau einschließlich der Durchführung des Kinderfestes und des Festumzugs am Pfingstsonntag auch langfristig weiterhin bewahrt werden kann, ist es erforderlich, der Veranstaltung einen durch die Gemeinde formal anerkannten kulturellen Charakter zu geben. Die Einstufung des Pfingstheesch als kulturelle Veranstaltung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass wir die erforderlichen Veranstaltungsgenehmigungen auch in Zukunft problemlos erhalten. Die Einstufung enthält für die Gemeinde ausdrücklich keinerlei haftungsrechtlichen oder finanziellen Risiken.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung erkennt das Pfingstheesch als offizielle und traditionelle Kulturveranstaltung in der Gemeinde Ritzerau an und nimmt es in den offiziellen Veranstaltungskalender der Gemeinde auf. Die Einstufung enthält für die Gemeinde ausdrücklich keinerlei haftungsrechtlichen oder finanziellen Risiken.

 

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

     3 Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren die Gemeindevertreter Gerd Holz, Hermann Groth, Michael Schröfl und Christian Harder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 

 7 Bildung eines Wahlvorstandes für die Europawahl

 

Die Gemeindevertretung beriet über die Berufung der Mitglieder und Stellvertreter für den Wahlvorstand für die Europawahl am 25.05.2014.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung schlägt folgende Mitglieder für den Wahlvorstand vor:

 

Jeannette Gießler, Susanne Büßinger, Monika Holz

 

Die weiteren Mitglieder werden dem Bürgermeister durch die Gemeindevertreterinnen noch benannt und von ihm dem Amt übermittelt.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

7

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 

8

 

Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ritzerau

 

 

Sachverhalt:

 

Die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren haben Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen und die Verbandssatzungen der Zweckverbände. Aus diesem Grunde wurden die Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden, Kreise und Ämter sowie für die Verbandssatzungen der Zweckverbände durch das Innenministerium Schleswig-Holstein aktualisiert.

 

Die wesentlichen Inhalte der Änderungen in der Gemeindeordnung (GO), die zur Neufassung der Musterhauptsatzungen führen, sind folgende:

 

–       Änderung der Informations- und Beteiligungsrechte (§§ 16a ff GO)

–       Öffentlichkeit der Sitzungen der Gemeindevertretungen und Ausschüsse

(§§ 35 und 46 GO)

–       Änderungen aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung hinsichtlich der ortsüblichen Bekanntmachung, insbesondere in Bauleitverfahren

 

Die im beiliegenden Entwurf eingetragenen Wertgrenzen, Prozentwerte und Zeitangaben sind aus der derzeitigen Hauptsatzung übernommen worden. Änderungen und Zusätze der Verwaltung wurden in roter Schrift dargestellt (z.B. § 2). Hier kann die Gemeindevertretung Wertgrenzen beschließen oder den/die Absätze entfernen.

 

In § 2 Abs. 2 Ziffer 1 wird auf die Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Abgaben verwiesen. Dieser Absatz sollte nicht verändert werden.

 

In § 2 Abs. 2 Ziffer 11 wurde die Rechtsnorm in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung angepasst.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Ritzerau mit folgenden Änderungen und Zusätzen

 

§2 Abs. 2 Ziffer 5 wird gestrichen.

 

§ 4 Abs. 4, Satz 2 wird durch b) ergänzt.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

7

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

9

 

Wiederherstellen der Straßenbeleuchtung Hermannstraße

Die Straßenbeleuchtung in Ritzerau ist nach einem Kurzschluß im Bereich Dorfstraße, Mühlenweg und Hermannstraße ausgefallen. Der Fehler wurde im Erdkabelnetz der Hermannstraße eingegrenzt. Die Beleuchtung wurde in dieser Straße außer Betrieb genommen. Für die Wiederherstellung der Straßenbeleuchtung in der Hermannstraße und für die Beleuchtung in den B-Plänen 3 und 4 wurden Preise bei 3 Elektroinstallationsbetrieben eingeholt.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Den Auftrag erhält die Fa. Wald-Elektrotechnik GmbH.

Die Beleuchtung wird in der KW 12 wieder hergestellt

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

7

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

10

 

Kindergarten und Kinderkrippe Zuschuss

 

Die Kinderkrippe „Lütt Speelhuus“ und die Kita „Alte Schmiede“ aus Duvensee bitten um einen Zuschuss für das Mittagessen der Kinder.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung gewährt der Kinderkrippe „Lütt Speelhuus“ und der Kita „Alte Schmiede“ aus Duvensee im Jahre 2014 einen einmaligen Zuschuss für das Mittagessen der Kinder in Höhe von 315 €. Diese Summe entspricht ca. einem Viertel der gesamten Mehrkosten.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

7

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

11

 

Verkehrsberuhigung Ortseingang Richtung Duvensee

 

Bei der von der Gemeindevertretung durchgeführten Ortsbesichtigung am Ortseingang aus Richtung Duvensee ist festgestellt worden, dass sich an der für die Verkehrsberuhigung vorgesehenen Stelle die erforderlichen baulichen Maßnahmen unter Beachtung des einzuhaltenden Lichtraumprofils nicht realisieren lassen. Daher soll das Thema nicht weiterverfolgt werden.

 

Beschlussentwurf:

 

Die Planungen zur Verkehrsberuhigung am Ortseingang aus Richtung Duvensee werden eingestellt.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

7

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

12

 

Neues Auswahlverfahren zur Vergabe der Stromnetzkonzessionen

 

Durchführung eines erneuten Auswahlverfahrens zur Vergabe von Stromnetz-konzessionen durch die Gemeinden der Ämter Berkenthin und

Sandesneben-Nusse sowie der Gemeinde Ziethen

 

Sachverhalt:

 

Der Bundesgerichtshof hat am 17.12.2013 in zwei Schleswig-Holsteinischen Fällen über die zu beachtenden Maßstäbe und Verfahren bei der Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden entschieden.

 

Ein Verfahren betrifft die Gemeinden der Ämter Berkenthin und Sandesneben-Nusse.

Der Ausgang ist bekannt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, wird aber für Ende Februar / Anfang März 2014 erwartet.

 

Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof damit Urteile des Oberlandesgerichts Schleswig vom

20.11.2012 bestätigt. Das OLG hat wiederum Urteile des Landgerichts bestätigt, denen die Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch eine Reihe Schleswig-Holsteinischer Kommunen an ein eigenes Stadtwerk oder an ein drittes Stadtwerk für unwirksam erklärt wurde.

 

In dem Urteil präzisiert der Bundesgerichtshof die Anforderungen an eine solche Vergabeentscheidung der Kommunen. Bisher waren Literatur, Rechtsprechung und Praxis auf Grundlagen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1999 davon ausgegangen, dass die Kommunen weitgehende Entscheidungsfreiheit über die Auswahlkriterien haben. Nunmehr stellt der BGH die Ziele von § 1 Energiewirtschaftsgesetz in den Vordergrund, überlässt es darüber hinaus aber auch ausdrücklich der Gemeinde, sachgerechte Auswahlkriterien zu finden und zu gewichten, die einen Bezug zum Gegenstand des Konzessionsvertrages aufweisen.

 

Der Presseerklärung des BGH zufolge umfasst dies ausdrücklich auch eine zulässige wirtschaftliche Verwertung des Wegerechts.

 

Der Bundesgerichtshof widerspricht dem OLG Schleswig ausdrücklich insofern, als dass das OLG auch die Berücksichtigung eines Gemeinderabatts oder eine Folgekostenübernahme als Auswahlkriterium für unzulässig erkannt hatte. Dem BGH zufolge dürfen Kommunen diese Aspekte sehr wohl als Kriterium berücksichtigen.

 

Bemerkenswert ist, dass nach Auffassung des BGH die Ziele des § 1 Energiewirtschaftsgesetz offenbar auch in Vergabeentscheidungen vor dem 04.08.2011 zu berücksichtigen sind, also vor dem Inkrafttreten einer ausdrücklichen Klarstellung in diese Richtung in § 46 Abs. 3 Satz 5 Energiewirtschaftsgesetz. Diese Vorschrift regelt den möglichen Übergang auf einen neuen Konzessionär. Kritik übt der BGH in den beanstandeten Fällen an der Gewichtung des Angebots von Beteiligungsmodellen für die konzessionsgebende Gemeinde an den Netzen. Zur genaueren Einschätzung dieses Hinweises müssen die schriftlichen Urteilsgründe noch ausgewertet werden.

 

Die von dem Urteil unmittelbar betroffenen Kommunen, also auch die Gemeinden der Ämter Berkenthin und Sandesneben-Nusse müssen neue Auswahlverfahren durchführen. Es macht Sinn, dies wieder gemeinsam mit den Gemeinden beider Ämter auf den Weg zu bringen. Außerdem hat das Amt Lauenburgische Seen gebeten, die Gemeinde Ziethen mit einzubeziehen, die aus dem dortigen Amtsbereich noch in einem Ausschreibungsverfahren zu berücksichtigen wäre.

 

Vorgesehen ist, nach Vorlage der schriftlichen Urteilsgründe eine erfahrene und geeignete

Rechtsanwaltskanzlei auszuwählen und auf der Grundlage der Urteilsfindung des BGH ein neues Auswahlverfahren vorzubereiten und nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretungen durchzuführen.

 

Unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 3 Amtsordnung Schleswig-Holstein möchten die Ämter ein gemeinschaftliches und abgestimmtes Verfahren für ihre amtsangehörigen Gemeinden durchführen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, das Amt Sandesneben-Nusse (zusammen mit dem Amt Berkenthin) zu beauftragen, ein erneutes Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Stromnetzkonzessionen durchzuführen. Das Energiewirtschaftsgesetz sowie das BGH-Urteil sind dabei zu beachten. Entsprechend werden die Amtsvorsteher gemeinschaftlich und abschließend ermächtigt, die Vergabekriterien im Auswahlverfahren festzulegen. Die Ausschreibungsunterlagen und die Vergabekriterien sind den Gemeinden zur Kenntnis zu geben und eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

7

Dafür

   0

Dagegen

0

Stimmenthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

13

 

Einwohnerfragestunde

Für die Entfernung der Linde vor dem Grundstück von Klockmann bedarf es zunächst eines Gutachtens durch Herrn Fähser.

 

Im Rahmen der Realisierung des B-Plans 3 wird ein Fußweg bis zur Straße nach Sirksfelde gebaut. Auf der anderen Seite soll der Weg Richtung Hohlweg fortgesetzt werden. Im Zuge dieser Maßnahmen muss im Bereich der Querung eine Verkehrsberuhigung erfolgen.

 

 

14

 

Nicht öffentlicher Teil

 

 

15

 

 

 

 

16

 

 

 

 17 Nach Wiederherstellung der öffentlichkeit

Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

Die Beschlüsse zu TOP 14 bis 16 werden bekannt gegeben.

 

Zu TOP 14:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit einer Laufzeit von 9 Jahren einen neuen Pachtvertrag mit dem Angelverein abzuschließen.

 

Zu TOP 15:

Der Bürgermeister wird gebeten, prüfen zu lassen, ob und ggf. zu welchen Konditionen vor einem Verkauf eine Entwidmung erforderlich ist.

 

Zu TOP 16:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Vertrag über Grundstücksangelegenheiten für die Verpachtung des Wildackers mit ca. ¾ ha abschließend zu verhandeln. Die Pachtzeit entspricht der Pachtzeit für die Jagdpacht (9 Jahre).

 

 

 

18

 

Berichte aus den Ausschüssen

 

Abwasserausschuss:

 

Der durch den Abwasserausschuss überarbeitete Vertragsentwurf wurde in den meisten Punkten von der SAWG übernommen, ein neuer Vertragsabschluss steht kurz bevor.

 

 

Finanzausschuss:

Keine Meldungen.

 

Kindertagesstättenbeirat:

Keine Meldungen.

 

Bau- und Wegeausschuss:

Die Mängelbeseitigung aus der Begehung im August ist erfolgt.

 

 

Wasserverband:

Keine Meldungen.

 

 

19

 

Bericht des Bürgermeisters

 

Buswartehäuschen

Der Vertrag für die Grundstücksangelegenheit ist zurzeit beim Notar und wird voraussichtlich in der nächsten Woche abgeschlossen.

 

B-Plan 3

Das erste Grundstück wird zurzeit bebaut, bei den anderen Grundstücken laufen ein paar Anfragen.

 

Neujahrsempfang

In Nusse wurde dieses Jahr zum ersten Mal ein Neujahrsempfang abgehalten.

 

Wirtschaftsschau Nusse

In Nusse findet an diesem Wochenende eine Wirtschaftsschau statt.

 

Überprüfung der Spielplätze

Die jährliche Überprüfung der Spielplätze steht wieder an, der Bau- und Wegeausschuss wird mit dem Amt einen Termin für die KW 14 absprechen.

 

 

 

20

 

Verschiedenes

Einige Straßennamenschilder sind nur noch schwer zu lesen (Lenz, Am Teich). Der Bau- und Wegeausschuss wird gebeten, sich der Angelegenheit anzunehmen.

 

 

 

   

Bürgermeister

Protokollführer