Sitzung vom 19.12.2014

Beginn 20.00 Uhr Unterbrechungen 0
Ende 22.30 Uhr Mitgliederzahl 9

 

Anwesend Bemerkung
a) Stimmberechtigt
1.   Bürgermeister Holz, Gerd (als Vorsitzender)
2.   GV Groth, Hermann
3.   GV Liebnow, Ute
4.   GV Büßinger, Richard
5.   GV Dunst-Röper, Wolfgang Protokoll
6.   GV Harder, Christian
7.   GV Schröfl, Michael
8.   GV Giessler, Dr. Oliver Fehlt entschuldigt
9.   GV Jacobsen, Tim
b) Nicht stimmberechtigt

 

Tagesordnung
 

1.     Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

2.     Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO

3.     Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.09.2014

4.     Jahresrechnung 2013

5.     Nachtragshaushaltsplan 2014

6.     Haushaltsplan 2015

7.     Neufassung der Satzung Gewässerunterhaltung

8.     Einwohnerfragestunde

  1. Berichte aus den Ausschüssen
  2. Bericht des Bürgermeisters

11.  Verschiedenes

 

1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

 

Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind und dass die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.

 

2

 Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Es wird beantragt die Tagesordnung um 2 Punkte Grundstücksangelegenheiten zu erweitern.

Diese Punkte werden unter TOP 8 und 9 behandelt; alle folgenden Punkte rutschen nach hinten.

Es wird für die neuen Tagesordnungspunkte 8 und 9 die nichtöffentliche Beratung beantragt.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

8 Dafür    0 Dagegen 0 Stimmenthaltungen

 

 

3

Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.09.2014

Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.09.2014 ist allen

Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

8 Dafür    0 Dagegen 0 Stimmenthaltungen

 

 

4

Jahresrechnung 2013

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ritzerau hat die Jahresrechnung am 28.11.2014 geprüft.

Erläuterungen:

 

1.             bereinigte Soll-Einnahmen:                                                                             437.318,49 EUR

bereinigte Soll-Ausgaben:                                                                                437.318,49 EUR

Fehlbetrag:                                                                                                                              0,00 EUR

2.             Haushaltsüberschreitungen:                                                                                  955,89 EUR

3.             a) Kasseneinnahmereste:                                                                                         644,92 EUR

b) Abgänge auf Kasseneinnahmereste a. V.:                                                437,90 EUR

4.             a) Haushaltsausgabereste neu:                                                                                                  0,00 EUR

b) Abgänge auf Haushaltsausgabereste a. V.:                                                             708,07 EUR

5.             Stand der Schulden am 31.12.2013:                                                                      0,00 EUR

================

6.             Stand der Rücklagen am 31.12.2013:

6.1 Allgemeine Rücklage:                                                                                  255.737,72 EUR

                  (darin enthalten Soll-Überschuss 2013 = 8.797,29 EUR)

6.2          Sonderrücklagen:

6.2.1 Rückstellung Entschlammung Klärteiche                                                                    0,00 EUR

6.2.2 Abschreibungsrücklage (Abwasserbeseitigung)                                                     0,00 EUR

6.2.3 Gebührenausgleichsrücklage (Abwasserbeseitigung)                      0,00 EUR

6.2.4 Finanzausgleichsrücklage                                                                                                      0,00 EUR

6.2.5                                                                                                                                                  0,00 EUR

Gesamt Sonderrücklagenbestand:                                                                              0,00 EUR

================

                                                     (davon Inneres Darlehn aus der Abschreibungsrücklage = 0,00 EUR)

7.             Gesamtsumme der erhaltende Spenden (siehe Anlage)                                               0,00 EUR

 

 

Schlussbericht des Finanzausschusses zur Jahresrechnung 2013

Es wurde im Rahmen des Haushaltsplanes einschließlich der Nachtragshaushalte gewirtschaftet. Die Haushaltsüberschreitungen sind begründet. Belege wurden stichprobenweise eingesehen. Der Maschinelle Abschluss wird als richtig angesehen.

 

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 wird wie folgt festgestellt:

bereinigte Soll-Einnahmen:                        437.318,49 EUR

bereinigte Soll-Ausgaben:                            437.318,49 EUR

Fehlbetrag:                                                                        0,00 EUR

 

Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 955,89 EUR werden genehmigt.

Die erhaltenen Spenden in Höhe von 0,00 EUR werden angenommen.

 

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

     8 Dafür    0 Dagegen 0 Stimmenthaltungen

 

 

5

 Nachtragshaushaltsplan 2014

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung

durch die Gemeindevertretung vom 19.12.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem 1.Nachtragshaushalt werden

 

und damit der Gesamtbetrag des                                                                                   Haus-

haltsplanes einschl. der Nachträge

erhöht um       vermindert           gegenüber bisher   nunmehr festgesetzt

EUR             um EUR                 EUR                     auf EUR

 

1.     im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen                    10.300 EUR                           286.500 EUR        296.800 EUR

die Ausgaben                      10.300 EUR                           286.500 EUR        296.800 EUR

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen                                         127.500 EUR    257.000 EUR       129.500 EUR

die Ausgaben                                         127.500 EUR 257.000 EUR       129.500 EUR

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.     der Gesamtbetrag der Kredite für Investi-

tionen und Investitionsfoörderungs-

maßnahmen                                                   von bisher 0€                           auf 0€

 

2.     der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen                                            von bisher 0€                         auf 0€

 

3.     der Höchstbetrag der Kassenkredite           von bisher 0€                           auf 0€

 

4.     die Gesamtzahl der im Stellenplan

ausgewiesenen Stellen                               von bisher 0 Stellen     auf 0 Stelle (n)

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

 

Grundsteuer A                                     Gegenüber bisher 270%               auf nunmehr 270%

 

Grundsteuer B                                     Gegenüber bisher 270%               auf nunmehr 270%

 

Gewerbesteuer                                 Gegenüber bisher 310%             auf nunmehr 310%

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

8 Dafür    0 Dagegen 0 Stimmenthaltungen
 

6

Haushaltsplan 2015

 

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.12.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf                            291.600 EUR

in der Ausgabe auf                                   291.600 EUR

 

2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf                            149.300 EUR

in der Ausgabe auf                          149.300 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.     der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsmaßnahmen auf                                                            0 EUR

 

2.     der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                   0 EUR

 

3.     der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                              0 EUR

 

4.     die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  0 Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.     Grundsteuer

 

a)     für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                    270 %.

 

b)     für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      270 %.

 

2.     Gewerbesteuer                                                                                          310 %.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung und Eingang der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

8 Dafür    0 Dagegen 0 Stimmenthaltungen

 

 

7

Neufassung der Satzung Gewässerunterhaltung

 

Neufassung der   Gebührensatzung der Gemeinde Ritzerau zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft in dem Gewässerunterhaltungsverband Steinau/Nusse ________________________________________________________________________________________

 

Die bisherige Satzung ist aufgrund von Zeitablauf ungültig und Bedarf einer Neufassung.

Außerdem entsprach die bisherige Satzung nicht mehr dem Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein, da das Gesetz keinen Zuschlag mehr für Wohngebäude vorsieht.

 

Bisher zahlten die Eigentümer von Grundstücken mit Wohnbebauung eine Gebühreneinheit je angefangenen ha für das Grundstück und eine weitere Berechnungseinheit als Zuschlag für das Wohngebäude, künftig lediglich 1 Berechnungseinheit je angefangenen ha. Das bedeutet, dass die Summe der Berechnungseinheiten im Gemeindegebiet sinkt und folglich die Gebühr je Berechnungseinheit steigt.

 

Berechnungseinheiten aktuell: 1.025

Berechnungseinheiten künftig: 898

 

Die neue Gebühr errechnet sich wie folgt:

 Bisher zahlten Eigentümer eines Grundstückes unter einem ha mit Wohnbebauung eine Gebühr von 21,38 EUR (2 BE x 10,69 EUR). Nach der neuen Satzung lediglich 12,57 EUR (1 BE x 12,57 EUR). Was für die mit Wohngebäude bebauten Grundstücke eine Entlastung darstellt, stellt für die übrigen Grundstücke, z.B. auch die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke eine Mehrbelastung dar. Nach der bisherigen Satzung zahlten Grundstückseigentümer von diesen Grundstücken je ha 10,69 EUR und künftig 12,57 EUR.

 

Beschlussentwurf: Die Gemeindevertretung Ritzerau beschließt   die Gebührensatzung der Gemeinde Ritzerau zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft in dem Gewässerunterhaltungsverband Steinau/Nusse entsprechend dem beigefügten Entwurf.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

8 Dafür    0 Dagegen 0 Stimmenthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

8

Grundstücksangelegenheiten
 

9

 

Grundstücksangelegenheiten

 

 

 

 

10

 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

Es sind Sachstände zu Grundstücksangelegenheiten besprochen worden.

 

11

 Einwohnerfragestunde

Fragen werden nicht gestellt.

 

12

Berichte aus den Ausschüssen

 

Abwasserausschuss:

Für das Leitungsnetz wurde ein Kanalkataster erstellt, die digitalen Daten liegen im Amt vor.

Kopien werden den Gemeinden übergeben. Damit die 2015 noch zu erstellende neue Straßendecke nicht wieder geöffnet werden muss, wird der Zustand der Rohre in diesen Bereichen vorab begutachtet.

 

Finanzausschuss:

Auf die TOPs 4 bis 6 wird hingewiesen.

 

Kindertagesstättenbeirat:

Über die letzte Sitzung wird berichtet. Zurzeit sind 20 Kinder in der Kindertagesstätte Duvensee allerdings keine aus Ritzerau. Die Auslastung der Kindertagesstätte ist gut und es liegen bereits genügend Nachmeldungen vor.

 

Bau- und Wegeausschuss:

Die Zahl der neuen Straßenschilder hat GV Schröfl aufgenommen und wird sie GV Büßinger zur Verfügung stellen. Auf dieser Basis soll ein Angebot eingeholt werden.

 

Wasserverband:

Keine Meldungen.

 

 

13

Bericht des Bürgermeisters

 

1. Änderung der Innenbereichssatzung.

Auch nach mehrmaliger Nachfrage durch das Bauamt ist von BSK noch keine Vorlage für die Gemeindevertretung eingetroffen.

 

Buswartehäuschen

Das Buswartehäuschen, das am Ritzerauer Hof stand, wurde in die Dorfstraße umgesetzt, die Arbeiten sind abgeschlossen.

 

Schulungsraum

Der Schulungsraum ist fast fertiggestellt, wird schon genutzt, an den letzten Feinheiten wird allerdings noch gearbeitet. Durch den Umbau können die Räume jetzt flexibler genutzt werden.

 

Hier gilt der Dank den Helfern aus der Feuerwehr, aus der Gemeindevertretung und aus der Gemeinde.

 

Die vor langer Zeit schon beschlossene Schließanlage wurde jetzt auch beschafft und installiert.

 

First Responderfahrzeug

Die Feuerwehr Nusse hat sich einen VW-Bus für die First Responder beschafft, die umliegenden Gemeinden beteiligen sich einmalig mit einem Euro pro Einwohner an den Anschaffungskosten.

 

B-Plan3

Ein potentieller Käufer hat den Kauf eines Grundstücks im B-Plan 3 zugesagt. Ob es das Grundstück mit der Zufahrt aus dem Lenz oder das letzte am Teich sein wird, ist noch nicht entschieden.

 

Kalenderplanung

Der Ritzerauer Kalender ist wieder in Arbeit, hierfür werden wieder die für Ritzerau wichtigen Termine benötigt.

!! Verschiebung der Abfuhrtermine !!

 

Reitplatz

Der Reitplatz (hinter dem Grundstück Dorfstraße 26) wird bis zum Frühjahr 2015 auf die Grundstücksgrenzen zurückgebaut.

 

Gaslieferung

Der Gasliefervertrag mit den Vereinigten Stadtwerken ist ausgelaufen, wurde aber amtsweit neu verhandelt und mit sehr guten Konditionen neu abgeschlossen.

 

Geschwindigkeismessung

Auf Wunsch der Anlieger soll das amtseigene Geschwindigkeitsmessgerät in der Dorfstraße im Bereich der Hausnummer 4 aufgestellt werden.

 

Gewässerunterhaltung

Die Daten zu der Machbarkeitsstudie zur Renaturierung des Mühlenbaches liegen dem Bürgermeister vor.

 

 

 

13

Verschiedenes

GV Liebnow erinnert an das Vorlegen der Pachtverträge.

 

In Ritzerau soll ein Zumbakurs angeboten werden. Interessierte können sich bei GV Liebnow melden.

 

Für die Ausstattung des Gemeindesaals mit Klapptischen sollen Angebote eingeholt werden.

Danke

Der Bürgermeister bedankt sich für die gute Zusammenarbeit in der Gemeindevertretung, aber natürlich auch bei den Ritzerauerinnen und Ritzerauern, die sich immer hilfsbereit für das Wohl der Gemeinde einsetzen.

 

 

Bürgermeister Protokollführer