Sitzung vom 20.06.2014

Beginn 20.00 Uhr   Unterbrechungen 0
Ende 21.25 Uhr   Mitgliederzahl 9

 

Anwesend Bemerkung
a) Stimmberechtigt
  1. Bürgermeister Holz, Gerd (als Vorsitzender)
 
  1. GV Groth, Hermann
 
  1. GV Liebnow, Ute
 
  1. GV Büßinger, Richard
 
  1. GV Dunst-Röper, Wolfgang
Protokoll
  1. GV Harder, Christian
 
  1. GV Schröfl, Michael
 
  1. GV Giessler, Dr. Oliver
 
  1. GV Jacobsen, Tim
Fehlt entschuldigt
b) Nicht stimmberechtigt

 

Tagesordnung
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO
3. Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.03.2014
4. Musikzug Nusse-Ritzerau, hier: Raumplanung für Übungsabende
5. Umsetzen des Buswartehäuschen in die Dorfstraße, hier: Ausführungsplanung.
6. Einwohnerfragestunde
7. Innenbereichssatzung  Nr.1, 2. Änderung, hier: Aufstellungsbeschluß
Der Tagesordnungspunkt 8 wird nach Maßgabe der Beschlussfassung der Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten

8. Grundstücksangelegenheiten
Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit

9. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
10. Verschiedenes
11. Berichte aus den Ausschüssen
12. Bericht des Bürgermeisters

 

1

 

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

 

Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeinde­vertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind und dass die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.

 

 

 

2

 

Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO

 

Bürgermeister Holz beantragt für den Tagesordnungspunkt 8 die nichtöffentliche Beratung.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

8 Dafür    0 Dagegen 0 Stimmenthaltungen

 

 

 

3

 

Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.03.2014

 

Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.03.2014 ist allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

8 Dafür    0 Dagegen 0 Stimmenthaltungen

 

 

4  

Musikzug Nusse-Ritzerau, hier: Raumplanung für Übungsabende

 

Der Feuerwehr-Musikzug Nusse-Ritzerau kann aus verschiedenen Gründen zurzeit nicht in dem Nusser Feuerwehrhaus ihren regelmäßigen Übungsabend abhalten.

 

Seit Mitte April übt der Musikzug bei uns im Saal an den Montagen, die nicht durch andere Veranstaltungen belegt sind.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung gestattet dem Feuerwehr-Musikzug Nusse-Ritzerau den Saal im Ritzerauer Feuerwehrhaus für die Übungsabende zu nutzen, bis die Probleme geklärt sind bzw. bis zum Widerruf der Gemeinde. Dabei besteht Einvernehmen darüber, dass es im Saal des Feuerwehrhauses keine Lagermöglichkeit für Instrumente oder andere Utensilien gibt.

 

Unter der Bedingung, dass der Feuerwehr-Musikzug Nusse-Ritzerau den Raum nach den Übungsstunden wieder sauber macht, werden dem Musikzugführer die Nutzungstermine für einen Übergangszeitraum von einem Jahr vom Bürgermeister mitgeteilt.

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

     8 Dafür    0 Dagegen 0 Stimmenthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

5

 

Umsetzen des Buswartehäuschen in die Dorfstraße, hier: Ausführungsplanung.

 

Die vertraglichen Voraussetzungen für das Umsetzen liegen inzwischen vor. Nun geht es darum, ein Fundament zu erstellen und das Buswartehäuschen umzusetzen bzw. ein neues Buswartehäuschen zu beschaffen. Bei der zweiten Lösung könnte das alte Buswartehäuschen als Regenunterstand weitergenutzt werden. Als Grundlage für eine Entscheidung sollen bis zur nächsten Sitzung die Kosten für die denkbaren Alternativen für das Umsetzen bzw. ein neues Buswartehäuschen ermittelt werden.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, Angebote für das Umsetzen und für neue Buswartehäuschen einzuholen und die günstigste Lösung zu beauftragen.

 

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

     8 Dafür    0 Dagegen 0 Stimmenthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 

6

 

Innenbereichssatzung  Nr.1, 2. Änderung, hier: Aufstellungsbeschluß

 

Sachverhalt:

 

Nachdem ein Bauantrag für das am südlichsten gelegene Grundstück im Geltungsbereich der o.g. Innenbereichssatzung Nr. I (östlich Hohlweg) eingereicht wurde, wurde seitens der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg festgestellt, dass die Darstellung in der Satzung betreffend den südlichen Bereich (Zufahrt zum Grundstück) nicht korrekt ist.

 

Hier ist dem planenden Büro offensichtlich ein Fehler unterlaufen (siehe auch beigefügter Lageplan).

 

Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, hat nun die Bauaufsicht zu Recht gefordert, die Innenbereichssatzung entsprechend zu ändern.

 

Damit es zu keinen Verzögerungen hinsichtlich der Baugenehmigung kommt, hat sich der dortige Sachbearbeiter Herr Scholz dazu bereiterklärt, eine Genehmigung zu erteilen, sobald der Aufstellungsbeschluss für die Änderung gefasst wurde.

 

Bezüglich der fehlerhaften Planung ist der Unterzeichner der Auffassung, dass es sich um einen Fehler des Planungsbüros BSK Mölln handelt, das den Ursprungsplan aufgestellt hatte. Daher sollte versucht werden, dass das Verfahren zur 2. Änderung der Satzung kostenlos durch das vorgenannte Büro durchgeführt wird.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ritzerau beschließt:

 

  1. Die nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellte Innenbereichssatzung Nr. I für das Gebiet: Östlich der Straße „Hohlweg“ wie folgt zu ändern:

    • Änderung des Geltungsbereichs im südlich Bereich (Grundstückszufahrt)

  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro BSK Mölln beauftragt werden, sofern eine kostenlose Überplanung durch dieses Büro erfolgt. Andernfalls wird das Planlabor Stolzenberg in Lübeck beauftragt..

 

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

     8 Dafür    0 Dagegen 0 Stimmenthaltungen

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

7  Einwohnerfragestunde

Fragen werden nicht gestellt.

 

 

 

8

 

Nicht öffentlicher Teil

 

 

 

Grundstücksangelegenheiten 

 

 

9

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit

 

 

Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

Der Beschluss zu TOP 8 wird bekannt gegeben.

Eine Wiederherstellung der letzten 250 m² in der Gemarkung Ritzerau, Flur 6, Flurstück 18/1 (hinterer Teil) als Weg erfolgt nicht.

 

10

 

Berichte aus den Ausschüssen

Abwasserausschuss:

Der Klärschlamm aus der Kläranlage wird jetzt kostengünstiger durch das Klärschlammbehandlungswerk in Steinhorst entsorgt.

 

Finanzausschuss:

Keine Meldungen.

 

Kindertagesstättenbeirat:

Keine Meldungen

 

Bau- und Wegeausschuss:

Das Ergebnis der jährliche Prüfung der Spielplätze liegt vor, die kleinen Mangelpunkte sollen behoben werden

 

Der Bürgermeister berichtet von Punkten, die abgearbeitet werden müssen:

 

  • Nach den Arbeiten an der Böschung bei der Wasserentnahmestelle in der Dorfstraße liegt jetzt noch Restholz im Mühlenbach, dieses soll entfernt werden.
  • Am Ritzerauer See (Beim Angelverein) soll die Wasserentnahmestelle wieder tiefer ausgebildet werden.
  • Einige Straßenschilder sind im Laufe der Jahre unleserlich geworden, hier besonders das Schild „Lenz“ am Ortseingang. Die Schilder sollen ersetzt werden.
  • Bei Vermessungsarbeiten für das B-Plan-3 Gebiet wurden zwei Kantsteine bei der Hausnummer Lenz 29 entfernt, diese sollen ersetzt werden.

Wasserverband:

Keine Meldungen.

 

 

 

11

 

Bericht des Bürgermeisters

 

Ritzerauer See:

In einer gemeinsamen Aktion mit der Gemeindevertretung Nusse, dem Nusse-Ritzerauer Angelverein und der Gemeindevertretung Ritzerau wurde die alte Badeinsel entsorgt und eine komplett neue gebaut und im Ritzerauer See wieder in Position gebracht. Auch schadhafte Stellen im Fußweg wurden instandgesetzt.

 

Ritzerauer See II:

Vor einem Jahr hat eine kirchliche Trauung am Ritzerauer See stattgefunden, dieses Jahr wurde das erste Kind dieser Ehe am Ritzerauer See getauft.

 

Hauptsatzung:

Die auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossene neue Hauptsatzung wurde genehmigt und ist somit jetzt gültig.

 

 

Grundstücksangelegenheiten I:

Der Kaufvertrag für das 1400m² Grundstück im B.Plan 3 Gebiet ist unterzeichnet.

 

Grundstücksangelegenheiten II:

Der Nutzungsvertrag für die Fläche (Dorfstraße) auf der das Buswartehäuschen stehen wird ist unterzeichnet.

 

Kreisstraßen:

Die Reparaturarbeiten mit Rollsplitt im Lenz und auf der Dorfstraße hat sehr viel Unmut bei den Ritzerauer hervorgerufen. Der Kinderfestumzug konnte dieses Jahr nur über die Dorfstraße stattfinden, die kurz vorher notdürftig durch den Kreis gereinigt wurde.

Die Frage nach den riesigen Mengen Rollsplitt, die her aufgetragen wurden muß noch geklärt werden.

 

Gewässerunterhaltung:

Die Gewässerunterhaltung von Gewässern II. Ordnung wird bis Ende des Jahres wieder durchgeführt, die Bekanntmachung hierfür ist im Schaukasten ausgehängt.

 

Sperrung von Waldflächen:

Die Stadt Lübeck hat für einige Waldflächen die Fortführung der Sperrung beantragt. Hier sind die Flächen betroffen die schon über Jahre gesperrt sind und dem Naturschutz dienen.

Dem Antrag wurde nicht widersprochen.

 

Feuerwehrhaus:

Die Prüfung der elektrischen Anlage und –Geräte muss durchgeführt werden.

 

Broschüre des Amtes Sandesneben-Nusse:

Die Neuauflage der Informationsbroschüre des Amtes Sandesneben-Nusse und seiner 25 Gemeinden ist in der Planung. Der Verlag ist auf die Unterstützung der Gemeinden für diese Neuauflage angewiesen.

 

Entwurf 3. Regionaler Nahverkehrsplan des Kreises Herzogtum Lauenburg

Der Entwurf des Nahverkehrsplans liegt jetzt vor und wird den Gemeindevertretern zugesandt. Stellungnahmen zu diesem Entwurf sollten bis zum 11.07.2014 dem Kreis vorliegen.

 

 

12

 

Verschiedenes

Keine Meldungen.

 

 

   
Bürgermeister Protokollführer