Beginn | 19.00 Uhr | Unterbrechungen | 0 | |
Ende | 21.00 Uhr | Mitgliederzahl | 9 |
Anwesend | Bemerkung |
a) Stimmberechtigt | |
1. Bürgermeister Holz, Gerd (als Vorsitzender) | |
2. GV Groth, Hermann | |
3. GV Liebnow, Ute | |
4. GV Büßinger, Richard | |
5. GV Dunst-Röper, Wolfgang | Protokoll |
6. GV Harder, Christian | |
7. GV Schröfl, Michael | |
8. GV Giessler, Dr. Oliver | |
9. GV Jacobsen, Tim | |
b) Nicht stimmberechtigt | |
Tagesordnung | |||||||
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO 3. Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.09.2016 4. Landschaftsplan 5. Beschilderung Hohlweg 6. Satzung für Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr 7. Auswahlverfahren für den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages 8. Jahresrechnung 2015 9. Nachtragshaushaltsplan 2016 10. Haushaltsplan 2017 11. Einwohnerfragestunde
14. Verschiedenes
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1 |
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind und dass die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
Ergebnis der Abstimmung:
Der Bürgermeister begrüßt auch den Wehrführer Norbert Liebnow und die anwesenden Gäste.
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2 |
Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Es wird für keinen Tagesordnungspunkt die nichtöffentliche Beratung beantragt.
Ergebnis der Abstimmung:
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3 |
Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.09.2016
Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.09.2016 ist allen Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt.
Ergebnis der Abstimmung:
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4 |
Landschaftsplan
Herr Stolzenberg vom Planlabor Stolzenberg hat die ersten Gespräche mit den Behörden in Ratzeburg geführt, wobei sich die zentralen Flächen im Ortsbereich für eine weitere Entwicklung der Wohnbebauung anbieten. Flächen in Richtung Ritzerauer See sind aus den Planungen herausgefallen, eine weitere Entwicklung in westlicher Richtung wird weiter geprüft.
Herr Stolzenberg konnte heute aus terminlichen Gründen leider nicht an unserer Sitzung teilnehmen, wird dann aber auf einer der nächsten Sitzungen über den aktuellen Stand berichten.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Ritzerau führt die Planungen für die weitere Entwicklung der Flächen in Ritzerau mit dem Planlabor Stolzenberg weiter.
Ergebnis der Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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5 |
Beschilderung Hohlweg
Für die Beschilderung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
So kann z. B. hinter dem letzten Haus im Hohlweg ein Ortsschild aufgestellt werden. Hier soll zunächst geprüft werden, ob das Ortsschild versetzt werden kann, falls die Bebauung weiter ausgedehnt werden sollte. Hierzu sollte eine schriftliche Bestätigung eingeholt werden.
Am Anfang des Hohlweges aus Richtung Sirksfelde soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angebracht werden. Die Aufhebung von Tempo 30 bei den Glascontainern soll entfernt werden.
Das bestehende Schild 7,5t am Anfang des Hohlweges soll mit einem Zusatzschild „Land- und Forstwirtschaft frei“ ergänzt werden.
Schilder „Durchfahrt verboten“ sollen nicht aufgestellt werden.
Beschluss: Die erforderlichen Prüfungen einschließlich Ermittlung der Kosten sollen bis zur nächsten Sitzung durchgeführt werden.
Ergebnis der Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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6
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Satzung für Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr
Der § 2a BrSchG SH (Brandschutzgesetz SH) verpflichtet die Gemeinden, künftig die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren als gemeindliche Sondervermögen zu führen. Um weitergehende Regelungen zu § 2a zu schaffen, müssen die Gemeinden Satzungen erlassen. Hierzu hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein eine Mustersatzung erlassen. Diese Mustersatzung sieht an einigen Stellen Wertgrenzen vor, die von der Gemeinde eigenständig bestimmt werden können. Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde, die Satzung entsprechend des Musters zu beschließen. Folgendes Vorgehen ist notwendig, damit die Feuerwehr ab dem 01.01.2017 weiter über ihre Kameradschaftskasse verfügen kann: 1. Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung 2. Der Vorstand der Feuerwehr stellt einen Einnahme- und Ausgabeplan auf. 3. Die Versammlung der Feuerwehr genehmigt diesen Plan 4. Die Gemeindevertretung stimmt dem Plan zu. Die Wehrführer haben vom Landesfeuerwehrverband eine Handlungshilfe bekommen und kennen bereits das weitere Vorgehen bzw. die notwendigen Schritte.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Ritzerau für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Ritzerau entsprechend dem beigefügten Entwurf.
Ergebnis der Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren zwei Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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7
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Auswahlverfahren für den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages
Die Gemeindevertretung beauftragt das Amt Sandesneben-Nusse ein erneutes Auswahlverfahren zum Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages (Wegenutzungsvertrag Strom) durchzuführen. Das Auslaufen des bestehenden Stromkonzessionsvertrages wurde mit Veröffentlichung am 30.05.2016 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Mehrere Unternehmen haben zwischenzeitlich ihr Interesse an einer Vergabe der Konzessionen bekundet und sich damit um einen Vertragsabschluss beworben. Grundlage des Verfahrens sind die einschlägigen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes sowie das Hinweispapier der Kartellbehörde für Energie des Landes Schleswig-Holstein zum Abschluss von Konzessionsverträgen nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährung von Wegenutzungsrechten für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Stromversorgung. Das Auswahlverfahren wird von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Boos, Hummel & Wegerich begleitet, das die Gemeinden und das Amt Sandesneben-Nusse bei der Durchführung des Verfahrens berät. In Zusammenarbeit mit der Kanzlei wurden die Kriterien mit Gewichtungen erarbeitet und liegen den Mitgliedern der Gemeindevertretung in der beigefügten Anlage vor. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 16.11.2016 im Lauenburger Hof in Sandesneben konnten sich die Mitglieder der Gemeindevertretung informieren und haben die Gelegenheit erhalten, sich ausführlich und intensiv mit rechtlichen Rahmenbedingungen und inhaltlichen Anforderungen an das Auswahlverfahren zu informieren. Außerdem wurden die genannten Kriterien und Gewichtungen ausführlich besprochen und diskutiert. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl Kriterien als auch die Gewichtung den aktuellen Stand der Rechtsprechung widergeben. Der Vortrag der Kanzlei und separat die Aufstellung / Gewichtung der Kriterien wird der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Diese Kriterien stehen hiermit nunmehr zur Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung als oberstes Beschluss- und Entscheidungsorgan der Gemeinde als Konzessionsgeber und Vertragspartner an. Beschluss: Die Gemeindevertretung erneuert den Beschluss aus dem Jahre 2014, das Amt Sandesneben-Nusse mit der Durchführung des Auswahlverfahrens für den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages (Wegenutzungsvertrag Strom) zu beauftragen und beschließt, die in der Anlage dargelegten Kriterien in das Auswahlverfahren zu übernehmen.
Ergebnis der Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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Jahresrechnung 2015
Der Finanzausschuss der Gemeinde Ritzerau hat die Jahresrechnung am 07.12.2016 geprüft. Erläuterungen:
1. bereinigte Soll-Einnahmen: 442.858,60 EUR bereinigte Soll-Ausgaben: 442.858,60 EUR Fehlbetrag: 0,00 EUR 2. Haushaltsüberschreitungen: 2.849,07 EUR 3. a) Kasseneinnahmereste: 910,88 EUR b) Abgänge auf Kasseneinnahmereste a. V.: 0,00 EUR 4. a) Haushaltsausgabereste neu: 50.763,62EUR b) Abgänge auf Haushaltsausgabereste a. V.: 50,00 EUR 5. Stand der Schulden am 31.12.2014: 0,00 EUR ================ 6. Stand der Rücklagen am 31.12.2014: 6.1 Allgemeine Rücklage: 386.945,31 EUR (darin enthalten Soll-Überschuss 2015 = 15.264,91EUR) 6.2 Sonderrücklagen: 6.2.1 Rückstellung Entschlammung Klärteiche 0,00 EUR 6.2.2 Abschreibungsrücklage (Abwasserbeseitigung) 0,00 EUR 6.2.3 Gebührenausgleichsrücklage (Abwasserbeseitigung) 0,00 EUR 6.2.4 Finanzausgleichsrücklage 0,00 EUR 6.2.5 0,00 EUR Gesamt Sonderrücklagenbestand: 0,00 EUR ================ (davon Inneres Darlehen aus der Abschreibungsrücklage = 0,00 EUR)
7. Gesamtsumme der erhaltende Spenden (siehe Anlage) 0,00 EUR
Schlussbericht des Finanzausschusses zur Jahresrechnung 2015 Es wurde im Rahmen des Haushaltsplanes einschließlich der Nachtragshaushalte gewirtschaftet. Die Haushaltsüberschreitungen sind begründet. Belege wurden stichprobenweise eingesehen. Der maschinelle Abschluss wird als richtig angesehen.
Beschluss: Die Jahresrechnung 2015 wird wie folgt festgestellt: bereinigte Soll-Einnahmen: 442.858,60 EUR bereinigte Soll-Ausgaben: 442.858,60 EUR Fehlbetrag: 0,00 EUR
Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.849,07 EUR werden genehmigt. Die erhaltenen Spenden in Höhe von 0,00 EUR werden angenommen.
Ergebnis der Abstimmung:
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9 |
Nachtragshaushaltsplan 2016
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.12.2016 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Mit dem 1. Nachtragshaushalt werden
und damit der Gesamtbetrag des Haus- haltsplanes einschl. der Nachträge erhöht um vermindert gegenüber bisher nunmehr festgesetzt EUR um EUR EUR auf EUR
1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 5.300 EUR 301.400 EUR 306.700 EUR die Ausgaben 5.300 EUR 301.400 EUR 306.700 EUR
im Vermögenshaushalt die Einnahmen 51.000 EUR 164.900 EUR 215.900 EUR die Ausgaben 51.000 EUR 164.900 EUR 215.900 EUR
§ 2 Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investi- tionen und Investitionsförderungs- maßnahmen von bisher 0€ auf 0€
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen von bisher 0€ auf 0€
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 0€ auf 0€
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 0 Stellen auf 0 Stelle (n)
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
Grundsteuer A Gegenüber bisher 290% auf nunmehr 290%
Grundsteuer B Gegenüber bisher 290% auf nunmehr 290%
Gewerbesteuer Gegenüber bisher 310% auf nunmehr 310%
Ergebnis der Abstimmung:
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10 |
Haushaltsplan 2017
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 312.400 EUR in der Ausgabe auf 312.400 EUR
2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 252.000 EUR in der Ausgabe auf 252.000 EUR festgesetzt.
§ 2 Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 %.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 %.
2. Gewerbesteuer 310 %.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung und Eingang der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.
Ergebnis der Abstimmung:
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11
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Einwohnerfragestunde
Fragen werden nicht gestellt.
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Berichte aus den Ausschüssen
Abwasserausschuss: Am 08.10.2016 fand eine Begehung der Kläranlage mit den Gemeindevertretungen aus Nusse und Ritzerau statt. Ein Vertreter der SAWG war nicht anwesend.
Die Pumpenanlage am Teich wurde erneuert.
Die Sanierung der Rohrleitungen soll ausgeschrieben werden, bisher sind noch keine Unterlagen der SAWG eingegangen.
Finanzausschuss: Keine neuen Ergebnisse.
Bau- und Wegeausschuss: Keine neuen Ergebnisse.
Zweckverband Wasserversorgung: Es wird zurzeit ein neuer Reinwasserbehälter geplant.
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13 |
Bericht des Bürgermeisters
Schneefanggitter: An der rechten Seite des Feuerwehrhauses soll ein Schneefanggitter montiert werden, ein Angebot wird zurzeit erarbeitet.
Denkmal und Spielplatz: Die Angebote für die Überarbeitung der Bepflanzung am Denkmal und für den Sandaustausch auf dem Spielplatz liegen vor.
B-Plan 3: Am 20.12.16 wird das letzte Haus im B-Plan-3 gerichtet, der Fußweg ist fertiggestellt, bis auf die letzten Feinheiten wie z.B. Pflanzen und Poller sind die Arbeiten abgeschlossen.
Fußweg in Richtung Sandesnebener Weg: Der Kaufvertrag für das Teilgrundstück ist unterzeichnet, die Verhandlungen zur zweiten Fläche laufen noch.
Feuerwehrauto: Die Submission für das MLF findet am 23.12.16 statt, dieses geht auf elektronischem Wege. Die Ergebnisse werden dann von Kubus geprüft.
Termine: Am 03. Februar wird in einer Sitzung der Gemeindevertretung der Haushaltsentwurf der Kameradschaftskasse der FFW beraten und verabschiedet. Weitere Sitzungen sind für den 17. März, den 16. Juni, den 22. September und den 15. Dezember vorgesehen.
Der Ritzerauer Kalender wird zurzeit noch überarbeitet.
Ehrung: Am 01. Dezember wurde Prof. Dr. h.c. Günther Fielmann als 7. Ehrenbürger des Landes Schleswig Holstein geehrt.
Der Bürgermeister hat dazu im Namen der Gemeinde Ritzerau die besten Grüße übermittelt.
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14 |
Verschiedenes
Vor dem Hintergrund der Unterhaltungskosten für das Gemeindehaus muss geprüft werden, wie die Kosten für die Vermietung des Saals angepasst werden sollen. Dieser Punkt soll in der nächsten Sitzung erörtert werden. Auf dem Bolzplatz und am Teich werden immer wieder Beschädigungen durch Vandalismus festgestellt. Das muss abgestellt werden. Der Bürgermeister wird sich der Sache annehmen. Die aktuelle Hundesteuersatzung soll auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden. Auch in 2016 ist eine Menge passiert, der Bürgermeister bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf das nächste Jahr. |
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Bürgermeister | Protokollführer |