Sitzung vom 21.08.2020

Beginn20.00 Uhr Unterbrechungen0
Pause——– Uhr Mitgliederzahl9
Ende22.05 Uhr Anwesend9
AnwesendBemerkung
a) Stimmberechtigt
Bürgermeister Holz, Gerd (als Vorsitzender) 
GV Groth, Hermann 
GV Liebnow, Ute 
GV Krützmann, Matthias 
GV Dunst-Röper, WolfgangProtokoll
GV Harder, Christian 
GV Schröfl, Michael 
GV Giessler, Dr. Oliver 
GV Jacobsen, Tim 
b) Nicht stimmberechtigt
  
  
  

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO
  3. Niederschrift der Sitzungen der Gemeindevertretung vom 19.06.2020
  4. Zukünftige bauliche Entwicklung Ritzeraus

    Der Tagesordnungspunkt 5 wird nach Maßgabe der Beschlussfassung der Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten
  5. Abstimmung und Auswahl der Flächen für die bauliche Entwicklung Ritzeraus

    Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit
  6. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse und AbstimmungenAufstellungsbeschluss: Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Ritzerau
  7. Einwohnerfragestunde
  8. Bericht des Bürgermeisters 
  9. Berichte aus den Ausschüssen
  10. Verschiedenes
  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind und dass die Gemeindevertretung beschlussfähig ist. Hiergegen wird kein Widerspruch erhoben.

Der Bürgermeister weist auf die besonderen Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz hin und begrüßt die Gäste.

Der Bürgermeister beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um einen Punkt.

Da bei den bereits angelaufenen Wegebaumaßnahmen im Lenz und der Straße nach Koberg, sowie bei der baulichen Entwicklung Ritzeraus Ausgleichsmaßnahmen gefordert werden, soll der neue Tagesordnungspunkt „Ausgleichsmaßnahmen für die bauliche Entwicklung Ritzeraus“ unter TOP 4a behandelt werden. 

Ergebnis der Abstimmung:

Mitgliederzahl:            9

anwesend:                  9

dafür:                          9

dagegen:                    0

Stimmenthaltungen:   0

2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Es wird für den Tagesordnungspunkt 5 die nichtöffentliche Beratung beantragt.

Ergebnis der Abstimmung:

Mitgliederzahl:            9

anwesend:                  9

dafür:                          9

dagegen:                    0

Stimmenthaltungen:   0

3. Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.06.2020 

Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.06.2020 ist allen Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt.

Ergebnis der Abstimmung:

Mitgliederzahl:            9

anwesend:                  9

dafür:                          9

dagegen:                    0

Stimmenthaltungen:   0

4. Zukünftige bauliche Entwicklung Ritzeraus

In Ritzerau gibt es zurzeit keine Möglichkeit zu bauen, ein Bedarf ist allerdings vorhanden, junge Ritzerauer würden gerne hier bleiben.

In der Vergangenheit haben wir es immer geschafft, dass in Ritzerau genügend junge Menschen nachgezogen sind und sich auch im Ort integriert haben. Dadurch hat zum Beispiel die für das selbstbestimmte Überleben Ritzeraus wichtige Freiwillige Feuerwehr in den letzten Jahren wieder aktiven Nachwuchs erhalten. Auch andere, für das Gemeindeleben wichtige Vereine und Gruppierungen brauchen dringend neue aktive Mitglieder.

Durch die Beschränkungen des Landesentwickungsplanes gab es für Ritzerau bis vor kurzen keine Möglichkeit weitere Flächen auszuweisen. Nach dem diese Beschränkungen weggefallen sind und uns die Planungen von bis zu 13 Wohneinheiten gestattet wurden, haben wir in der Gemeindevertretung gemeinsam die Planungen angestoßen.

Dabei sind folgende Planungen zu unterscheiden:

Private Planungen: Ausgenommen von den Beschränkungen waren und sind die privaten Bauvorhaben. Privatleute können jederzeit Bauanträge stellen, hier greift das „Kontingent“ des Landesentwicklungsplanes nicht – es gibt aber kaum Anfragen.

Gemeindliche Planungen: Bei den Planungen der Gemeinde sieht es anders aus, hier werden von dem o. a. „Kontingent“ die privaten Bauvorhaben, die bis zu dem Zeitpunkt der Aufstellung des B-Planes eingegangen sind, abgezogen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung plant die Ausweisung neuer Flächen für die behutsame Weiterentwicklung Ritzeraus.

Ergebnis der Abstimmung:

Mitgliederzahl:            9

anwesend:                  9

dafür:                          9

dagegen:                    0

Stimmenthaltungen:   0

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

4a   Ausgleichsmaßnahmen für die bauliche Entwicklung Ritzeraus

Die Gemeinden Koberg und Ritzerau planen den Ausbau des gemeindeverbindenden ländlichen Weges. Im Zuge der Wegebauarbeiten müssen unter anderem 10 m Knick entfernt werden. Dafür ist als Ausgleich die Neuanlage von 20 m Knick erforderlich. 

Bei der Suche nach einer geeigneten Fläche für die Knickneuanlage wurde das Flurstück 13/2 der Flur 8, das sich im Eigentum der Gemeinde Ritzerau befindet und direkt am oben genannten Verbindungsweg liegt, ausgewählt. Dort ist die Neuanlage von ca. 120 m Knick möglich:

Die 100 m Knickneuanlage, die nicht für die oben genannte Wegebaumaßnahme benötigt werden, wird sich die Gemeinde Ritzerau bevorraten und für künftige Baumaßnahmen als Ausgleich vorhalten. Dadurch kann bei notwendigen Knickeingriffen in Zukunft kostengünstig auf diesen gemeindlichen Knick zurückgegriffen werden, anstatt sich in externen Ökokontos einkaufen zu müssen.

Für die Anlage von 120 m Knick ist mit Kosten in Höhe von ca. 15.000 € zu rechnen.

Da die Federführung für die gemeinsame Wegebaumaßnahme durch die Vereinbarung vom 25.03.2019 auf die Gemeinde Koberg übertragen wurde, hat diese bereits den Auftrag für die fachliche Begleitung der Knickneuanlage an die Landschaftsplanerin Frau Lichtin aus Mölln erteilt. 

Der Gemeindevertretung Ritzerau wird empfohlen, der Auftragserteilung auch für ihren Teil der Knickneuanlage zuzustimmen. Gleichzeitig kann dem Bürgermeister Herrn Holz die Befugnis erteilt werden, nach erfolgter Ausschreibung der Arbeiten zur Knickneuanlage den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Der Pächter der Flächen wäre mit der Maßnahme einverstanden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ritzerau beschließt, der durch die Gemeinde Koberg erfolgten Auftragserteilung für die fachliche Begleitung von 120 m Knickneuanlage auf dem Flurstück 13/2 der Flur 8 der Gemarkung Ritzerau an die Landschaftsplanerin Frau Lichtin auch für ihren Teil der Knickneuanlage zuzustimmen. 

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung Ritzerau, den Bürgermeister Herrn Holz zu ermächtigen, nach erfolgter Ausschreibung der Knickneuanlage den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Ergebnis der Abstimmung:

Mitgliederzahl:            9

anwesend:                  9

dafür:                          9

dagegen:                    0

Stimmenthaltungen:   0

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

Der Tagesordnungspunkt 5 wird nicht öffentlich beraten

5. Abstimmung und Auswahl der Flächen für die bauliche Entwicklung Ritzeraus

6. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die Gemeindevertretung beschließt, nach Abwägung aller Punkte, die Fläche „Kurzer Kamp“ im Hohlweg für die behutsame Entwicklung Ritzeraus als Bauland auszuweisen. Die weitere Entwicklung zum § 13b Baugesetzbuch wird verfolgt.

7. Aufstellungsbeschluß:   Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Ritzerau

Beschlussvorschlag

1. Für das Gebiet:

Westlich Hohlweg, südlich der Bebauung Hohlweg Nr. 9

(siehe Übersichtsplan)

wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Ausweisung eines Wohngebietes für den örtlichen Bedarf 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planlabor Stolzenberg in Lübeck beauftragt werden. 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung erfolgen. 

Ergebnis der Abstimmung:

Mitgliederzahl:            9

anwesend:                  8

dafür:                          8

dagegen:                    0

Stimmenthaltungen:   0

Aufgrund des § 22 GO war der Gemeindevertreter Hermann Groth von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend

8. Einwohnerfragestunde

Falls durch den Bauverkehr zum neuen Baugebiet im Hohlweg Schäden an der Straße erfolgen, werden die Anwohner nach der Satzungslage nicht an den Kosten beteiligt.

Außerdem wird die Frage gestellt, wer für Schäden an den Häusern haftet, die durch den Bauverkehr entstehen könnten. Dies muss im Einzelfall beurteilt werden.

Es wird angeregt, während der Bauzeit im Hohlweg eine Einbahnstraßenregelung einzurichten.

Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob landwirtschaftliche Fahrzeuge > 7,5 t auf dem Hohlweg fahren dürfen. Diesen Punkt klärt der Bürgermeister noch.

Die Wiese hinter dem Grundstück von Herrn Lederer wird bei der derzeitigen Bebauungsplanung nicht berücksichtigt.

Auf die Frage nach dem Anteil der Gemeinde Ritzerau an der Sanierung des Weges beim Buchberg werden die Kosten mit ca. 80.000 € angegeben.

9. Berichte aus den Ausschüssen

Abwasserausschuss:

Das Abwasserleitungsnetz in den Gemeinden Nusse und Ritzerau weist einige Schäden auf. Die Arbeiten für die Instandsetzungsmaßnahmen werden in Kürze von dem Ing. Mathias Schwarz ausgeschrieben 

Die Neukalkulation der Kosten für die Abwasserbeseitigung erfolgt alle 3 Jahre und wird am Dienstag in der Abwasserausschusssitzung von der Firma Treukom vorgestellt.

Das neue Sanitärhäuschen auf der Kläranlage in Nusse ist fertiggestellt.

Finanzausschuss:

Keine neuen Ergebnisse.

Bau- und Wegeausschuss:

Der Bau- und Wegeausschuss hat sich insbesondere mit der Vorbereitung der Bauleitplanung  beschäftigt. 

Die Arbeiten an den Straßeneinläufen Hohlweg und Feuerwehr sind abgeschlossen.

Außerdem erfolgte eine Begehung des Dorfes mit Hinweisen an die Bürger*innen, wo Probleme beseitigt werden sollten. 

Zweckverband Wasserversorgung:

Die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitungen in Nusse in der „Vogelsiedlung“ haben begonnen.

Bericht des Bürgermeisters

Weg nach Koberg:

Der Auftrag wurde an die Firma AMW in Eutin vergeben und liegt ca. 28% unter der Kostenschätzung. Die Baumaßnahme startet Anfang September, die 10m Knickrodung für die Ausweichstellen wird kurzfristig erfolgen.

Baumaßnahme Weg an der K 72 (Lenz): 

Die Firma Möller hat die Arbeiten begonnen und hat die Baustelle bereits eingerichtet. Die auf der Bauauftaktbesprechung festgelegten Einsparungen ermöglichen eine Ausführung mit einer gepflasterten Oberfläche ohne Mehrkosten.

Feuerwehr:

Der Übungsdienst der Freiwilligen Feuerwehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Die Übungen werden unter Einhaltung der geltenden Vorschriften abgehalten.

Um das Versäumte nachzuholen, sind Zusatzdienste angesetzt worden.

Der kleine Schaden, der auf der Einsatzfahrt zu dem Flächenbrand am Fahrzeug entstanden ist, wird durch den KSA beglichen.

Amt / Gemeinde:

Am 26.09. findet in der Amtsarena in Sandesneben ein ca. 3-stündiger Workshop zum Thema „Demokratie in der Gemeinde mitgestalten“ statt. Wer Interesse hat, den kann der Bürgermeister bestimmt noch anmelden.

Amt / Gemeinde:

Am 10.09. findet im Lauenburger Hof in Sandesneben eine Veranstaltung zum Thema Stromkonzessionsverfahren der Gemeinden des Amtes Sandesneben-Nusse statt. 

Hier werden sich die verbleibenden Bewerber um die Stromkonzessionen vorstellen. Bei dieser Veranstaltung werden der Bürgermeister und die Gemeindevertreter Hermann Groth und Michael Schröfl die Gemeinde Ritzerau vertreten.

Badestelle Ritzerauer See:

Für die Badestelle wurde ein Konzept ausgearbeitet, das für mehr Sicherheit sorgt, die Beschilderung wird überarbeitet.

An der Badestelle sind Zerkarien aufgetreten. Dieses ist eine unangenehme Nebenwirkung der hohen Temperaturen. Ein Informationsblatt der Kreisgesundheitsbehörde ist an der Badestelle ausgehängt und Informiert über die Möglichkeiten sich zu schützen. 

Gemeindehomepage:

Die Homepage ist auf https umgestellt worden.

10. Verschiedenes

Der Waldspaziergang auf Platt ist bereits ausgebucht. Der Bürgermeister wird prüfen, ob ein weiterer Spaziergang angeboten werden kann.

Es wird angeregt, am Ortseingang am Hohlweg ein Ortseingangsschild aufzustellen.

                        Bürgermeister                                              Protokollführer