Beginn | 20.00 Uhr | Unterbrechungen | 0 | |
Ende | 22:05 Uhr | Mitgliederzahl | 9 |
Anwesend | Bemerkung |
a) Stimmberechtigt | |
Bürgermeister Holz, Gerd (als Vorsitzender) | |
GV Dunst-Röper, Wolfgang | Protokoll |
GV Giessler, Dr. Oliver | |
GV Groth, Hermann | |
GV Harder, Christian | |
GV Jacobsen, Tim | Ab TOP 5 anwesend |
GV Krützmann, Matthias | |
GV Liebnow, Ute | |
GV Schröfl, Michael | |
b) Nicht stimmberechtigt | |
Tagesordnung
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
- Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO
- Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.09.2018
- Planungen für den Wanderweg an der K72 Richtung – Aufträge
Nichtöffentlicher Teil - Pflasterarbeiten im Bereich der Zufahrt zum Forstgehöft – Auftragsvergabe
Öffentlicher Teil 5.a Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusses - Gebührensatzung Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse
- Jahresrechnung 2017
- Nachtragshaushaltsplan 2018
- Haushaltsplan 2019
- Haushalt Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr
- Einwohnerfragestunde
- Berichte aus den Ausschüssen
- Bericht des Bürgermeisters
- Verschiedenes
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind und dass die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gäste.
Der Bürgermeister beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt: Pflasterarbeiten im Bereich der Zufahrt zum Forstgehöft. Dieser soll unter TOP 5 beraten werden, alle weiteren Tagesordnungspunkte rutschen einen Punkt weiter nach hinten.
Dafür: 8
Dagegen: 0
Stimmenthaltungen: 0
2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Es wird für den neuen Tagesordnungspunkt 5 die nichtöffentliche Beratung beantragt. Die Bekanntgabe der Beschlüsse erfolgt unter dem ebenfalls neu eingefügten Tagesordnungspunkt 5a.
Ergebnis der Abstimmung:
Dafür: 8
Dagegen: 0
Stimmenthaltungen: 0
3. Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.09.2018
Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.09.2018 ist allen Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt.
Ergebnis der Abstimmung:
Dafür: 8
Dagegen: 0
Stimmenthaltungen: 0
4. Planungen für den Wanderweg an der K72 Richtung – Aufträge
Die Planerin, Frau Katja Reese, hat Angebote für die Vermessung und für das Bodengutachten eingeholt und geprüft.
Die Angebote lagen den Gemeindevertretern vor. Sie stimmen der Auftragsvergabe gemäß Vergabeempfehlung von Frau Reese zu (Bodengutachten an das Ingenieurbüro Reinberg und Vermessung an Sprick und Wachsmuth).
Ergebnis der Abstimmung:
Dafür: 8
Dagegen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Nichtöffentlicher Teil
5. Pflasterarbeiten im Bereich der Zufahrt zum Forstgehöft
– Auftragsvergabe
Öffentlicher Teil
5a. Bekanntgabe des im Nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluses
Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeindevertretung die Vergabeentscheidung auf die nächste Gemeindesitzung vertagt hat.
6. Gebührensatzung Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse
Betreff: 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Ritzerau zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft in dem Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse.
Die Gemeinde Ritzerau erhebt zur Deckung der Kosten aus den Mitgliedschaften eine Gewässerunterhaltungsgebühr. Der Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse wird zum 01.01.2019 seinen Beitrag von bisher 6,50 € auf 8,00 € anheben. Damit die Gemeinde Ritzerau die zu erwartenden Mehrausgaben aus Gebühreneinnahmen decken kann, bedarf es einer Neukalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühren.
Die Kalkulation, in die die Gebührenerhöhung eingeflossen ist, ergibt eine neue Gebühr von 14,66 € je Einheit. Die bisherige Gebühr beträgt 12,57 € je Einheit. Eine Einheit wird je ha erhoben.
Beschlussentwurf:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Ritzerau zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft in dem Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse entsprechend dem beigefügtem Entwurf
Ergebnis der Abstimmung:
Dafür: 9
Dagegen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
7. Jahresrechnung 2017
Der Finanzausschuss der Gemeinde Ritzerau hat die Jahresrechnung am 06.11.2018 geprüft.
Erläuterungen:
1. bereinigte Soll-Einnahmen: 586.632,94 EUR
bereinigte Soll-Ausgaben: 586.632,94 EUR
Fehlbetrag: 0,00 EUR
2. Haushaltsüberschreitungen: 12.761,00 EUR
3. a) positive Kasseneinnahmereste: 1.996,05 EUR
b) negative Kasseneinnahmereste: 265,40 EUR
b) Abgänge auf Kasseneinnahmereste a. V.: 0,00 EUR
4. a) Haushaltsausgabereste neu: 157.222,27 EUR
b) Abgänge auf Haushaltsausgabereste a. V.: 70,29 EUR
5. Stand der Schulden am 31.12.2017: 0,00 EUR
================
6. Stand der Rücklagen am 31.12.2017:
6.1 Allgemeine Rücklage: 450.121,62 EUR
(darin enthalten Soll-Überschuss 2017 = 12.929,81EUR)
6.2 Sonderrücklagen:
6.2.1 Rückstellung Entschlammung Klärteiche 0,00 EUR
6.2.2 Abschreibungsrücklage (Abwasserbeseitigung) 0,00 EUR
6.2.3 Gebührenausgleichsrücklage (Abwasserbeseitigung) 0,00 EUR
6.2.4 Finanzausgleichsrücklage 0,00 EUR
6.2.5 0,00 EUR
Gesamt Sonderrücklagenbestand: 0,00 EUR
================
(davon Inneres Darlehen aus der Abschreibungsrücklage = 0,00 EUR)
7. Gesamtsumme der erhaltende Spenden (siehe Anlage) 0,00 EUR
Schlussbericht des Finanzausschusses zur Jahresrechnung 2017
Es wurde im Rahmen des Haushaltsplanes einschließlich der Nachtragshaushalte gewirtschaftet. Die Haushaltsüberschreitungen sind begründet. Belege wurden stichprobenweise eingesehen. Der maschinelle Abschluss wird als richtig angesehen.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2017 wird wie folgt festgestellt:
bereinigte Soll-Einnahmen: 586.632,94 EUR
bereinigte Soll-Ausgaben: 586.632,94 EUR
Fehlbetrag: 0,00 EUR
Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 12.761,00 EUR werden genehmigt.
Die erhaltenen Spenden in Höhe von 0,00 EUR werden angenommen.
Ergebnis der Abstimmung:
Dafür: 9
Dagegen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
8. Nachtragshaushaltsplan 2018
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung der
Gemeindevertretung vom 14.12.2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem 1. Nachtragshaushalt werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich
der Nachträge
erhöht um vermindert gegenüber bisher nunmehr fest
gesetzt auf
EUR um EUR EUR EUR
- im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 47.000 EUR 0 EUR 347.200 EUR 394.200 EUR
in der Ausgabe auf 47.000 EUR 0 EUR 347.200 EUR 394.200 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 98.700 EUR 0 EUR 119.000 EUR 217.700 EUR
in der Ausgaben auf 98.700 EUR 0 EUR 119.000 EUR 217.700 EUR
festgesetzt
§ 2
Es werden festgesetzt:
- der Gesamtbetrag der Kredite für Investi-
tionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen von bisher 0€ auf 0€
- der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen von bisher 0€ auf 0€
- der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 0€ auf 0€
- die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen von bisher 0 Stellen auf 0 Stelle (n)
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
Grundsteuer A Gegenüber bisher 290% auf nunmehr 290%
Grundsteuer B Gegenüber bisher 290% auf nunmehr 290%
Gewerbesteuer Gegenüber bisher 310% auf nunmehr 310%
Ergebnis der Abstimmung:
Dafür: 9
Dagegen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
- Haushaltsplan 2019
9. Haushaltssatzung der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 77ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 401.000 EUR
in der Ausgabe auf 401.000 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 105.600 EUR
in der Ausgabe auf 105.600 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stelle(n)
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 %
2. Gewerbesteuer 310 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.
Ergebnis der Abstimmung:
Dafür: 9
Dagegen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
10. Haushalt Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr
Am 07.12.2018 wurde auf der Dezemberversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ritzerau die Einnahmen- und Ausgabenplanung für das Haushaltsjahr 2019 aufgestellt und beschlossen.
Diese Planung sieht Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 6.000 € vor.
Beschluss:
Der Gemeindevertretung Ritzerau liegt die Einnahmen- und Ausgabenplanung der Freiwilligen Feuerwehr Ritzerau für die Kameradschaftskasse vor.
Für das Haushaltsjahr 2019 sind Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 6.000 € geplant. Diese Planung wird von der Gemeindevertretung Ritzerau genehmigt.
Ergebnis der Abstimmung:
Dafür: 9
Dagegen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
11. Einwohnerfragestunde
Fragen werden nicht gestellt.
1.2 Berichte aus den Ausschüssen
Abwasserausschuss:
Es wird über ein neues Konzept der Abwasserentsorgung nachgedacht. Diese Aufgabe wird seit Jahren durch die SAWG durchgeführt.
Damit die Arbeiten durch eigenes Personal erledigt werden können ist eine vorsorgliche Kündigung der SAWG ausgesprochen worden.
Das durch den überlaufenden Gartenteich bei Hausnummer 40 entstandene Regenwasserproblem auf der Straße Lenz wurde durch eine Fachfirma behoben.
Finanzausschuss:
Keine neuen Ergebnisse.
Bau- und Wegeausschuss:
Der Bau- und Wegeausschuss arbeitet weiter an der Erledigung der 9-Punkte-Liste.
Über die bisherigen Ergebnisse wird kurz berichtet.
Die Begehung der Gemeinde hat zwischenzeitlich stattgefunden. An der Behebung der festgestellten Mängel wird zurzeit gearbeitet.
Aktuell sind noch 2 Punkte offen.
Zweckverband Wasserversorgung:
Mehrere Hydranten laufen nicht mehr ab. Der Zweckverband wird diese zum Winter hin noch auspumpen
13. Bericht des Bürgermeisters
Gewässerunterhaltung / GLV:
- Mühlenbach: Die Planung für die Renaturierung des Mühlenbaches soll Mitte 2019 abgeschlossen sein, die Ausführung soll in 2020 stattfinden.
- Im Auslauf des Ritzerauer Sees wird über eine Verbesserung der Fließ-Gewässerqualität nachgedacht, die Durchgängigkeit für im Fluss lebende Fische soll verbessert werden.
- Die Gewässerschau hat ergeben, dass der Sandfang im Mühlenbach an der Brücke der Dorfstraße gereinigt werden soll.
Adventskaffee:
Am 2. Advent wurde wieder der Adventskaffee ausgerichtet, zum zweiten Mal mit Beteiligungsmöglichkeit für alle Ritzerauer. Es war eine gelungene Veranstaltung.
Wegebau:
Für den Wegebau nach Koberg wurden Anträge auf Förderung eingereicht. Hier gibt es ein Punktesystem das verschiedene Voraussetzungen berücksichtigt. Die Gemeinde Koberg plant ebenfalls Ihren Wegeabschnitt zu überarbeiten.
Spielplätze, Wege:
Die Rutsche für den Spielplatz und die Sitzbank sind eingetroffen und können aufgestellt werden.
Allgemein:
Die Arbeits- und Gesetzesunterlagen für Gemeindevertreter sind eingetroffen und wurden verteilt.
14. Verschiedenes
Keine Meldungen.
Bürgermeister Protokollführer