Verantwortlicher
Gemeinde Ritzerau
vertreten durch den Bürgermeister
Lenz 21, 23896 Ritzerau
buergermeister@ritzerau.de
Datenschutzbeauftragter
Der behördliche Datenschutzbeauftragte des Landkreises Herzogtum Lauenburg
Am Markt 10, 23909 Ratzeburg
Telefon 04541-888480, Email: datenschutz@kreis-rz.de
Recht auf Auskunft
Nach Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob durch uns Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitergehende Informationen, die in Art. 15 DSGVO genannt sind.
Recht auf Berichtigung
Nach Art. 16 DSGVO haben Sie das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen, die Sie betreffen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie ferner das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Recht auf Löschung
Sie haben das Recht von uns zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf Art. 17 DSGVO.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Nach Art 20 DSGVO haben Sie das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO oder Artikel 9 Abs. 2 a) DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Wenn Sie von einem Ihnen zustehenden Recht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sie bitte an uns als Verantwortlichen unter den oben angegebenen Kontaktdaten oder nutzen Sie eine der anderen von uns angebotenen Arten und diese Mitteilung zukommen zu lassen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.