Jahresarchive: 2016

Sitzung der Gemeindevertretung am 16.12.

Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Ritzerau am Freitag, den 16.12.2016, 19.00 Uhr (!) im Gemeindehaus

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO

3. Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.09.2016

4. Landschaftsplan

5. Beschilderung Hohlweg

6. Satzung für Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr

7. Auswahlverfahren für den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages

8. Jahresrechnung 2015

9. Nachtragshaushaltsplan 2016

10. Haushaltsplan 2017

11. Einwohnerfragestunde

12. Berichte aus den Ausschüssen

13. Bericht des Bürgermeisters

14. Verschiedenes




Wildgeflügelpest im Kreis Herzogtum Lauenburg

Seit dem 08.11.2016 wurden in mehreren Bereichen des Landes Schleswig-Holstein bei verendeten Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Am 12.11.2016 im Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Gemeinde Ritzerau liegt Stand 23.11.2016 im Beobachtungsgebiet. Dies bedeutet:

  1. Im Beobachtungsgebiet darf Geflügel nur in geschlossenen Ställen oder einer Schutzvorrichtung gemäß § 13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung gehalten werden. Bisher nicht gemeldete Geflügelhaltungen (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) sind vom Tierhalter unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart sowie des Haltungsstandortes beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Herzogtum Lauenburg, Schmilauer Str. 66, 23879 Mölln (Telefax: 04542/82283-10, E-Mail: veterinaerwesen@kreis-rz.de) anzuzeigen.
  2. Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.
  3. Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
  4. Halter von Hunden und Katzen haben sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei umher laufen. Hiervon ausgenommen sind der Einsatz sowie die Ausbildung von Jagd- und Diensthunden sowie Suchhunden nicht behördlicher Hilfsorganisationen.
  5. Die Jagd auf Federwild darf nur mit Genehmigung des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Herzogtum Lauenburg ausgeübt werden.

Es wird darum gebeten, dass Meldungen über tote Vögel an die Ordnungsämter der jeweiligen Stadt- oder Amtsverwaltung gegeben werden. Die Ordnungsämter stellen eine Einsammlung der Tierfunde sicher. In jedem Falle sollte darauf geachtet werden, die toten Tiere nicht über den Hausmüll zu entsorgen. An den Wochenenden wenden Sie sich bitte an Tel. 112.

Im Kreis Herzogtum Lauenburg wurde unter der Durchwahl 04542 82283-16 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es befindet sich in der Dienststelle des Veterinäramtes und ist ab sofort und bis auf Weiteres Mo.-Fr. von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite, die laufend aktualisiert wird.

 

Nachtrag Stand 05.01.2017: Ritzerau liegt nicht mehr im Beobachtungsgebiet. Bitte informieren Sie sich jeweils aktuell über die oben angegebene Seite der Verwaltung des Kreises.

 




Sitzung der Gemeindevertretung

Wir laden ein zur Sitzung der Gemeindevertretung am 9.9., ab 20 Uhr, im Gemeindehaus.

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO

3. Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.06.2016

4. Zukünftige Nutzung der Gemeindeflächen

5. Beschilderung Hohlweg

6. Waldfest Ritzerau

7. Einwohnerfragestunde

8. Berichte aus den Ausschüssen

9. Bericht des Bürgermeisters

10. Verschiedenes

Gez. Holz

(Bürgermeister)




Sitzung der Gemeindevertretung am 22.1.

Wir laden ein zur Sitzung der Gemeindevertretung am Freitag, den 22.1.2016, 20.00 Uhr im Gemeindehaus.

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO

3. Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.12.2015

4. Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ritzerau

5. Bildung einer Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Ritzerau

6. Einwohnerfragestunde

Der Tagesordnungspunkte 7 wird nach Maßgabe der Beschlussfassung der Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten

7. Sanierung der Straßenoberfläche „Am Teich“

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit

8. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

9. Berichte aus den Ausschüssen

10. Bericht des Bürgermeisters

11. Verschiedenes

Gez. Holz

(Bürgermeister)