Jahresarchive: 2018

Sitzung der Gemeindevertretung am 14.12.2018

Beginn20.00 Uhr Unterbrechungen0
Ende22:05 Uhr Mitgliederzahl9
AnwesendBemerkung
a) Stimmberechtigt
Bürgermeister Holz, Gerd (als Vorsitzender) 
GV Dunst-Röper, WolfgangProtokoll
GV Giessler, Dr. Oliver 
GV Groth, Hermann 
GV Harder, Christian 
GV Jacobsen, TimAb TOP 5 anwesend
GV Krützmann, Matthias 
GV Liebnow, Ute 
GV Schröfl, Michael 
b) Nicht stimmberechtigt
  
  
  

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit – §35 GO
  3. Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.09.2018
  4. Planungen für den Wanderweg an der K72 Richtung – Aufträge
    Nichtöffentlicher Teil
  5. Pflasterarbeiten im Bereich der Zufahrt zum Forstgehöft – Auftragsvergabe
    Öffentlicher Teil 5.a Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusses
  6. Gebührensatzung Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse
  7. Jahresrechnung 2017
  8. Nachtragshaushaltsplan 2018
  9. Haushaltsplan 2019
  10. Haushalt Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr
  11. Einwohnerfragestunde 
  12. Berichte aus den Ausschüssen
  13. Bericht des Bürgermeisters 
  14. Verschiedenes

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Holz eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung Ritzerau form- und fristgerecht eingeladen worden sind und dass die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gäste.

Der Bürgermeister beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt: Pflasterarbeiten im Bereich der Zufahrt zum Forstgehöft. Dieser soll unter TOP 5 beraten werden, alle weiteren Tagesordnungspunkte rutschen einen Punkt weiter nach hinten. 

Ergebnis der Abstimmung:

Dafür:                         8

Dagegen:                   0

Stimmenthaltungen:   0

2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Es wird für den neuen Tagesordnungspunkt 5 die nichtöffentliche Beratung beantragt. Die Bekanntgabe der Beschlüsse erfolgt unter dem ebenfalls neu eingefügten Tagesordnungspunkt 5a.

Ergebnis der Abstimmung:

Dafür:                          8

Dagegen:                   0

Stimmenthaltungen:   0

3. Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.09.2018

Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.09.2018 ist allen Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertretern zugegangen und wird genehmigt.

Ergebnis der Abstimmung:

Dafür:                         8

Dagegen:                   0

Stimmenthaltungen:   0

4. Planungen für den Wanderweg an der K72 Richtung – Aufträge

Die Planerin, Frau Katja Reese, hat Angebote für die Vermessung und für das Bodengutachten eingeholt und geprüft.

Die Angebote lagen den Gemeindevertretern vor. Sie stimmen der Auftragsvergabe gemäß Vergabeempfehlung von Frau Reese zu (Bodengutachten an das Ingenieurbüro Reinberg und Vermessung an Sprick und Wachsmuth).

Ergebnis der Abstimmung:

Dafür:                         8

Dagegen:                   0

Stimmenthaltungen:   0

Nichtöffentlicher Teil

5. Pflasterarbeiten im Bereich der Zufahrt zum Forstgehöft 
– Auftragsvergabe

Öffentlicher Teil

5a. Bekanntgabe des im Nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluses

Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeindevertretung die Vergabeentscheidung auf die nächste Gemeindesitzung vertagt hat.

6. Gebührensatzung Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse

Betreff: 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Ritzerau zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft in dem Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse.

Die Gemeinde Ritzerau erhebt zur Deckung der Kosten aus den Mitgliedschaften eine Gewässerunterhaltungsgebühr. Der Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse wird zum 01.01.2019 seinen Beitrag von bisher 6,50 € auf 8,00 € anheben. Damit die Gemeinde Ritzerau die zu erwartenden Mehrausgaben aus Gebühreneinnahmen decken kann, bedarf es einer Neukalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühren.

Die Kalkulation, in die die Gebührenerhöhung eingeflossen ist, ergibt eine neue Gebühr von 14,66 € je Einheit. Die bisherige Gebühr beträgt 12,57 € je Einheit. Eine Einheit wird je ha erhoben.

Beschlussentwurf:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Ritzerau zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft in dem Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse entsprechend dem beigefügtem Entwurf

Ergebnis der Abstimmung:

Dafür:                         9

Dagegen:                   0

Stimmenthaltungen:   0

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

7. Jahresrechnung 2017

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ritzerau hat die Jahresrechnung am 06.11.2018 geprüft. 

Erläuterungen:

1.        bereinigte Soll-Einnahmen:                                                   586.632,94 EUR 

            bereinigte Soll-Ausgaben:                                                     586.632,94 EUR 

            Fehlbetrag:                                                                                       0,00 EUR 

2.        Haushaltsüberschreitungen:                                                   12.761,00 EUR 

3.        a) positive Kasseneinnahmereste:                                           1.996,05 EUR 

            b) negative Kasseneinnahmereste:                                             265,40 EUR

            b) Abgänge auf Kasseneinnahmereste a. V.:                                  0,00 EUR 

4.        a) Haushaltsausgabereste neu:                                            157.222,27 EUR 

            b) Abgänge auf Haushaltsausgabereste a. V.:                              70,29 EUR 

5.        Stand der Schulden am 31.12.2017:                                                0,00 EUR 

                                                                                                        ================ 

6.        Stand der Rücklagen am 31.12.2017:

6.1      Allgemeine Rücklage:                                                            450.121,62 EUR 

            (darin enthalten Soll-Überschuss 2017 = 12.929,81EUR) 

6.2      Sonderrücklagen: 

            6.2.1 Rückstellung Entschlammung Klärteiche                               0,00 EUR 

            6.2.2 Abschreibungsrücklage (Abwasserbeseitigung)                     0,00 EUR 

            6.2.3 Gebührenausgleichsrücklage (Abwasserbeseitigung)           0,00 EUR 

            6.2.4 Finanzausgleichsrücklage                                                       0,00 EUR 

            6.2.5                                                                                                  0,00 EUR 

            Gesamt Sonderrücklagenbestand:                                                   0,00 EUR 

                                                                                                         ================ 

                     (davon Inneres Darlehen aus der Abschreibungsrücklage = 0,00 EUR) 

7.        Gesamtsumme der erhaltende Spenden (siehe Anlage)                            0,00 EUR 

Schlussbericht des Finanzausschusses zur Jahresrechnung 2017 

Es wurde im Rahmen des Haushaltsplanes einschließlich der Nachtragshaushalte gewirtschaftet. Die Haushaltsüberschreitungen sind begründet. Belege wurden stichprobenweise eingesehen. Der maschinelle Abschluss wird als richtig angesehen. 

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2017 wird wie folgt festgestellt: 

            bereinigte Soll-Einnahmen:               586.632,94 EUR 

            bereinigte Soll-Ausgaben:                 586.632,94 EUR 

            Fehlbetrag:                                                   0,00 EUR 

Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 12.761,00 EUR werden genehmigt. 

Die erhaltenen Spenden in Höhe von 0,00 EUR werden angenommen. 

Ergebnis der Abstimmung:

Dafür:                         9

Dagegen:                   0

Stimmenthaltungen:   0

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

8. Nachtragshaushaltsplan 2018

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung der

Gemeindevertretung vom 14.12.2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushalt werden

                                                                                                und damit der Gesamtbetrag des                                                                                         Haushaltsplanes einschließlich

                                                                                                             der Nachträge

                                               erhöht um       vermindert      gegenüber bisher   nunmehr fest                             

                                                                                                                             gesetzt auf

                                             EUR             um EUR               EUR                      EUR

  1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf         47.000 EUR      0 EUR           347.200 EUR       394.200 EUR

in der Ausgabe auf           47.000 EUR      0 EUR           347.200 EUR       394.200 EUR  

und

im Vermögenshaushalt                

in der Einnahme auf         98.700 EUR      0 EUR         119.000 EUR        217.700 EUR

      in der Ausgaben auf        98.700 EUR      0 EUR         119.000 EUR       217.700 EUR                                      

      festgesetzt

§ 2

Es werden festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investi-

tionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen                                                 von bisher 0€                           auf 0€

  • der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen                                            von bisher 0€                          auf 0€

  • der Höchstbetrag der Kassenkredite            von bisher 0€                          auf 0€
  • die Gesamtzahl der im Stellenplan 

ausgewiesenen Stellen                               von bisher 0 Stellen     auf 0 Stelle (n)

§ 3

Die  Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

Grundsteuer A                                   Gegenüber bisher 290%              auf nunmehr 290%

Grundsteuer B                                   Gegenüber bisher 290%              auf nunmehr 290%

Gewerbesteuer                                  Gegenüber bisher 310%              auf nunmehr 310%

Ergebnis der Abstimmung:

Dafür:                         9

Dagegen:                   0

Stimmenthaltungen:   0

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

  • Haushaltsplan 2019

9. Haushaltssatzung der Gemeinde Ritzerau für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der §§ 77ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen: 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 

1. im Verwaltungshaushalt 

in der Einnahme auf                                                                         401.000 EUR 

in der Ausgabe auf                                                                           401.000 EUR 

und 

2. im Vermögenshaushalt 

in der Einnahme auf                                                                         105.600 EUR 

in der Ausgabe auf                                                                           105.600 EUR 

festgesetzt. 

§ 2

Es werden festgesetzt: 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und 

Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                   0 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                 0 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                             0 EUR 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                         0 Stelle(n) 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            290 % 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      290 % 

2. Gewerbesteuer                                                                                                     310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.

Ergebnis der Abstimmung:

Dafür:                         9

Dagegen:                   0

Stimmenthaltungen:   0

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

10. Haushalt Sondervermögen der Gemeinde für die          Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr

Am 07.12.2018 wurde auf der Dezemberversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ritzerau die Einnahmen- und Ausgabenplanung für das Haushaltsjahr 2019 aufgestellt und beschlossen.

Diese Planung sieht Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 6.000 € vor.

Beschluss:

Der Gemeindevertretung Ritzerau liegt die Einnahmen- und Ausgabenplanung der Freiwilligen Feuerwehr Ritzerau für die Kameradschaftskasse vor.

Für das Haushaltsjahr 2019 sind Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 6.000 € geplant. Diese Planung wird von der Gemeindevertretung Ritzerau genehmigt.

Ergebnis der Abstimmung:

Dafür:                         9

Dagegen:                   0

Stimmenthaltungen:   0

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

11. Einwohnerfragestunde

Fragen werden nicht gestellt.

1.2 Berichte aus den Ausschüssen

Abwasserausschuss:

Es wird über ein neues Konzept der Abwasserentsorgung nachgedacht. Diese Aufgabe wird seit Jahren durch die SAWG durchgeführt.

Damit die Arbeiten durch eigenes Personal erledigt werden können ist eine vorsorgliche Kündigung der SAWG ausgesprochen worden.

Das durch den überlaufenden Gartenteich bei Hausnummer 40 entstandene Regenwasserproblem auf der Straße Lenz wurde durch eine Fachfirma behoben.   

Finanzausschuss:

Keine neuen Ergebnisse.

Bau- und Wegeausschuss:

Der Bau- und Wegeausschuss arbeitet weiter an der Erledigung der 9-Punkte-Liste.

Über die bisherigen Ergebnisse wird kurz berichtet.

Die Begehung der Gemeinde hat zwischenzeitlich stattgefunden. An der Behebung der festgestellten Mängel wird zurzeit gearbeitet.

Aktuell sind noch 2 Punkte offen.

Zweckverband Wasserversorgung:

Mehrere Hydranten laufen nicht mehr ab. Der Zweckverband wird diese zum Winter hin noch auspumpen

13. Bericht des Bürgermeisters

Gewässerunterhaltung / GLV:

  • Mühlenbach: Die Planung für die Renaturierung des Mühlenbaches soll Mitte 2019 abgeschlossen sein, die Ausführung soll in 2020 stattfinden.
  • Im Auslauf des Ritzerauer Sees wird über eine Verbesserung  der Fließ-Gewässerqualität nachgedacht, die Durchgängigkeit für im Fluss lebende Fische soll verbessert werden.
  • Die Gewässerschau hat ergeben, dass der Sandfang im Mühlenbach an der Brücke der Dorfstraße gereinigt werden soll.

Adventskaffee:

Am 2. Advent wurde wieder der Adventskaffee ausgerichtet, zum zweiten Mal mit Beteiligungsmöglichkeit für alle Ritzerauer. Es war eine gelungene Veranstaltung.

Wegebau:

Für den Wegebau nach Koberg wurden Anträge auf Förderung eingereicht. Hier gibt es ein Punktesystem das verschiedene Voraussetzungen berücksichtigt. Die Gemeinde Koberg plant ebenfalls Ihren Wegeabschnitt zu überarbeiten.                 

Spielplätze, Wege:

Die Rutsche für den Spielplatz und die Sitzbank sind eingetroffen und können aufgestellt werden.

Allgemein:

Die Arbeits- und Gesetzesunterlagen für Gemeindevertreter sind eingetroffen und wurden verteilt.

14. Verschiedenes

Keine Meldungen.

                        Bürgermeister                                              Protokollführer




Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung

Wir laden ein zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am Freitag, den 14.09.2018, um 20:00 Uhr, im Gemeindehaus.

T agesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. BeratungundBeschlussfassungvonTagesordnungspunktenunterAusschluss der Öffentlichkeit – §35 GO
  3. Planungsstand zum Fußweg in Richtung Sirksfelde
  4. Stand der Arbeiten an den Spielplätzen und Ersatzbeschaffung Rutsche
  5. Arbeiten an der Zuwegung Forstgehöft und Koberger Weg
  6. Malerarbeiten am Feuerwehrhaus
  7. Einwohnerfragestunde
  8. Berichtea us den Ausschüssen
  9. Bericht des Bürgermeisters
  10. Verschiedenes



Bienenweide in Ritzerau

Am Ortsausgang Richtung Duvensee (am Schulwald) summt und brummt es Dank Hermann Groth. Herr Groth hat eine seiner Ackerflächen mit öffentlicher Förderung in eine Bienenweide gewandelt. Hiermit wird Bienen und anderen Insekten Nahrung geboten, wenn die meisten Pflanzen nicht mehr blühen. Ein gutes Beispiel, welches man im Kleinen auch im eigenen Garten umsetzen könnte. Das Insektensterben ist in aller Munde, aber mit solchen Aktionen wird Nahrung und Lebensraum geschaffen, der auch von anderen Tieren gerne angenommen wird.

Dank der Hobbyimkerei Mathes, dem Imkerverein Mölln und Umgebung und Umgebung und der Gemeinde Ritzerau steht nun an dieser Bienenweide der Tafelsatz „Naturlehrpfad“ vom Deutschen Imkerbund mit vielen weiteren Informationen. Ein Spaziergang zur Bienenweide lohnt sich also besonders!




Bürgermeister Gerd Holz im Amt bestätigt

Gerd Holz wurde auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Juni einstimmig erneut zum Bürgermeister der Gemeinde Ritzerau gewählt. Zu seinen Stellvertretern wurden einstimmig gewählt Herman Groth (1. Stellvertreter) und Ute Liebnow (2. Stellvertreterin).




Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 09.04.2018

Wir laden ein zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Ritzerau am Montag, den 09.04.2018, um 20:00 Uhr, im Gemeinde-Haus.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung
    und der Beschlussfähigkeit
  2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss
    der Öffentlichkeit – §35 GO
  3. Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.03.2017
  4. Nicht öffentlich: Grundstücksangelegenheiten
  5. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
  6. Einwohnerfragestunde
  7. Berichte aus den Ausschüssen
  8. Bericht des Bürgermeisters
  9. Verschiedenes

Gez. Holz
(Bürgermeister)




Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 16.03.2018

Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Ritzerau
am Freitag, den 16.03.2018 um 20:00 Uhr im Gemeindehaus

Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung
und der Beschlussfähigkeit
2. Beratung und Beschlussfassung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss
der Öffentlichkeit – §35 GO
3. Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 02.02.2018
4. Anpassen der Straßenreinigungssatzung
Der Tagesordnungspunkte 5 wird nach Maßgabe der Beschlussfassung der
Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten
5. Grundstücksangelegenheit, Kaufantrag
Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit
6. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
7. Einwohnerfragestunde
8. Berichte aus den Ausschüssen
9. Bericht des Bürgermeisters
10. Verschiedenes
Gez. Holz
(Bürgermeister)